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Erben und Vererben: Nichts dem Zufall überlassen

Bis zu 400 Milliarden Euro werden laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hierzulande jährlich vererbt. Pro Erbfall werden durchschnittlich 363.000 Euro weitergegeben. Doch so wichtig es vielen Bundesbürgern ist, ihren Nachkommen etwas zu hinterlassen, so fehlt es doch häufig an einer rechtzeitigen und sorgfältigen Nachlassplanung. Auch scheuen viele Ärzte die Auseinandersetzung mit dem eigenen Ableben, vertrauen auf die gesetzlichen Regelungen und setzen ihr Lebenswerk und die Erben unnötigen Unwägbarkeiten aus. Dabei ist es vergleichsweise einfach, Rechtssicherheit für die Nachwelt zu schaffen.

Aktiv werden

Um sicher zu stellen, dass der Vermögensübergang nach Ihren Vorstellungen erfolgt, müssen Sie frühzeitig aktiv werden. Wer verstirbt, ohne ein Testament oder einen Erbvertrag zu hinterlassen, setzt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Gang. Wer sein Erbe anders aufteilen will, muss entsprechende individuelle Vorgaben hinterlassen. Insbesondere wenn Unternehmenswerte, zum Beispiel eine Arztpraxis, Bestandteil eines Nachlasses sind, sind explizite Vorgaben dringend zu empfehlen.

Hilfe in Anspruch nehmen

Ein Blatt Papier genügt grundsätzlich, um ein Testament zu erstellen, wenn der letzte Wille eigenhändig notiert und mit Angabe von Ort und Datum unterschrieben wurde. Dennoch sollten Ärzte die Hilfe von Experten in Anspruch nehmen. Bei unklar formulierten Testamenten oder Formfehlern drohen sonst kostspielige Verfahren, um den wahren Willen des Verstorbenen zu ermitteln – und es ist nicht gesagt, dass das in jedem Fall gelingt. Daher ist ein notariell beglaubigtes Testament empfehlenswert. Zumal so das Testament auch amtlich sicher verwahrt wird. Überlegen Sie auch, ob in Ihrem Testament Regelungen zu Ihrem digitalen Nachlass getroffen werden sollten. Hinterlegen Sie auf jeden Fall eine Übersicht mit Nutzerkonten und Passwörtern an einem sicheren Ort.

Nachlassregelungen regelmäßig prüfen

Etwa alle fünf Jahre sollte geprüft werden, ob das Testament noch den Vorstellungen entspricht. Ärzte, die einen neuen letzten Willen formulieren, sollten alle Regelungen noch einmal schriftlich niederlegen und das alte Dokument vernichten.
Zur Sicherheit empfiehlt es sich zudem, im neuen Testament alle vorher errichteten Verfügungen ausdrücklich zu widerrufen. Auch hier ist die Einbindung eines Experten empfehlenswert.

Den letzten Willen sicher umsetzen

Für erbende Ehepartner und Kinder sieht das Gesetz einige steuerliche Privilegien vor. Wer hingegen in einer Partnerschaft lebt oder entfernte Verwandte oder Freunde bedenken will, sollte mögliche steuerliche Aspekte einer Erbschaft bedenken. Im Zweifel sollte ein Steuerberater rechtzeitig eingebunden werden. Soll das Vermögen aufgeteilt werden, ist die Benennung eines Testamentsvollstreckers hilfreich. Dieser verwaltet es in Ihrem Sinne und kann die Erben zusätzlich entlasten, indem er z.B. die Regelung erbsteuerlicher Angelegenheiten übernimmt.

Haben Sie noch Fragen?
Die Berater der Deutschen Bank helfen Ihnen bei Themen zur geregelten Vermögensübergabe gerne.

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