Ein Inkasso stellt für beide Geschäftspartner eine kostengünstige Zahlungsmöglichkeit im Auslandsgeschäft dar. Als Exporteur übergeben Sie uns Ihre Versanddokumente, die wir zum Einzug Ihrer Forderungen an die Bank Ihres Kunden weiterleiten. Dieser wiederum kann die Dokumente nur gegen Zahlung, Akzeptierung Ihrer Forderung oder gemäß sonstigen Weisungen erhalten. Als Importeur erhalten Sie gegen Zahlung, Akzept oder Erfüllung der sonstigen Weisungen, die uns übersandten Dokumente zur Auslösung Ihrer Ware.