Bei einer direkten Garantie sind drei Parteien involviert. Hierbei stellt die Bank eine Garantie auf Weisung des Auftraggebers zugunsten eines Begünstigten aus.
Sichern Sie Ihre Forderungen im Rahmen Ihrer weltweiten Handelsgeschäfte ab. Bürgschaften, Garantien oder Standby Letters of Credit – auch als Avale bekannt – geben Ihnen diese Sicherheit. Damit gewinnen Sie und Ihre Geschäftspartner das Vertrauen, das Ihnen gerade bei der Eroberung neuer Märkte und Kunden hilft. Finden Sie hier die passende Strategie für Ihre Vorhaben.
Steuern Sie Ihre Geschäftsrisiken durch Bürgschaften oder Garantien
Seit über 150 Jahren begleiten wir Unternehmen mit passgenauen Lösungen auf Ihrem Weg ins Ausland
Wir bürgen mit unserem Namen – weltweit
Durch Ausstellung eines Avals, in Form einer im grenzüberschreitenden Handel üblichen Bankgarantie oder einer im Inland üblichen Bankbürgschaft, lassen sich etliche Ihrer Risiken absichern. Bei entsprechender Bonität übernehmen wir für Sie als Auftraggeber des Avals gern die Funktion des Garanten bzw. Bürgen und verpflichten uns damit, den Garantiebegünstigten – Ihren Geschäftspartner – unter bestimmten Voraussetzungen schadlos zu halten.
Die Bürgschaft ist ihrem Wesen nach abhängig vom Grundgeschäft. Das bedeutet, sie ist vom Bestand sowie von Umfang und Dauer der verbürgten Forderung abhängig. Je nach Ausgestaltung bestehen Möglichkeiten der Einrede. Die Bürgschaft ist im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und findet daher in der Regel nur im Inlandsgeschäft Anwendung.
Die Garantie hingegen ist rechtlich abstrakt, das heißt losgelöst vom Entstehen und Fortbestehen der zu sichernden Forderung. Aufgrund dieser Abstraktheit kann die garantierende Bank keine Einreden aus dem Grundgeschäft geltend machen. Dem Begünstigten wird dadurch die schnelle Inanspruchnahme der Garantie ermöglicht.
Die Bankgarantie ist das übliche Sicherungsinstrument im internationalen Geschäftsverkehr.