Die Nachfolgeregelung ist eine große unternehmerische Herausforderung. Je zeitiger Sie diese angehen, desto besser und umfassender können Sie diese auf Ihre eigenen Interessen hin abstimmen. Zumal es bei der Planung gilt, auch wichtige familiäre, rechtliche und steuerliche Aspekte im Blick zu haben. Finden Sie anhand folgender Basisinformationen und Checklisten das Übergabemodell, das am besten zu Ihren individuellen Zielen, Ihrer Familie und Ihrem Unternehmen passt.
Sie und Ihr Nachfolger können auf die bestehende Vertrauensbasis mit uns bauen
Wir kennen Ihr Unternehmen, das wirtschaftliche Umfeld und den Markt
Wichtige Unternehmensdaten aus der Vergangenheit liegen uns bereits vor
Es gilt: Je früher Sie die Nachfolge planen, desto mehr Zeit bleibt Ihnen, diese mit Ihren individuellen Zielvorstellungen vertraut zu machen. Die Wahl des passenden Modells orientiert sich zunächst an Ihren eigenen Motiven und Wünschen. Es muss aber genauso den Interessen der Familie, rechtlichen und steuerlichen Fragen, dem Unternehmenswert sowie der jetzigen und künftigen Marktsituation Rechnung tragen.
Die drei Geschäftsübergabemodelle im Überblick
Eine gelungene Unternehmensübergabe innerhalb der Familie berücksichtigt die Interessen aller Familienmitglieder und lotet die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen aus. Der Generationenwechsel reicht vom Unternehmertestament über Eheverträge bis hin zur steueroptimierten Ausgestaltung der Nachfolge. Unsere Experten helfen Ihnen gern, die für Sie ideale Lösung für die Familienunternehmensnachfolge zu finden.
Der ideale Ablauf eines Unternehmensverkaufs oder Beteiligungsprozesses beginnt frühzeitig mit der objektiven Analyse Ihres Unternehmens. Dieser Analyse folgt eine vorausschauende Vorbereitung des Prozesses sowie die detaillierte Prüfung potenzieller Beteiligungs- oder Kaufinteressenten. Bei der Prüfung, Vorbereitung und Durchführung des Firmenverkaufs ist der Rat von Experten unverzichtbar. Unsere erfahrenen Spezialisten unterstützen Sie gern.
Wenn sich im Familienkreis kein geeigneter Nachfolger findet, kommen drei Übergabemodelle infrage:
Informieren Sie sich über unser Angebot.
Eine besondere Möglichkeit, die Unternehmensnachfolge zu gestalten, ist die Gründung einer privatrechtlichen Stiftung bürgerlichen Rechts. Eine Stiftung, die im Wesentlichen den Interessen einer Familie dient, wird als Familienstiftung bezeichnet.
Aus erbschaftsteuerlicher Sicht gelten für Familienstiftungen einige Besonderheiten, wie etwa die sogenannte Erbersatzsteuer. Hier sollten von Beginn an steuerrechtliche Experten in die Planung einbezogen und in Bezug auf die Stiftungssatzung der Rat von spezialisierten Rechtsanwälten eingeholt werden.
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