Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen hat sich in den letzten Jahren weiter verschärft, das belegen Umfragen und Analysen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung. Die Experten schätzen, dass bereits in jeder fünften Arztpraxis offene Stellen unbesetzt bleiben.
Um qualifiziertes Personal zu finden und vor allem zu halten, müssen Praxisinhaber nicht nur ein attraktives Arbeitsumfeld, sondern auch finanzielle Anreize bieten. Übertarifliche Bezahlung reicht nach Erfahrung vieler Praxisinhaber nicht immer aus. Wer seinen Wunschkandidaten dauerhaft halten will, kann sich mit einem modernen Vergütungssystem deutlich besser als attraktiver Arbeitgeber präsentieren. Dieses sollte eine langfristige Strategie bieten und zeigen, dass der Praxisinhaber auch soziale Verantwortung für seine Angestellten übernimmt. Ein wichtiges Instrument ist dabei die betriebliche Altersversorgung (baV).
Arbeitnehmer haben seit 2002 einen Rechtsanspruch darauf, dass ein Teil ihres Gehalts umgewandelt und in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) eingezahlt wird. Das Konzept steht nicht nur Vollzeitkräften, sondern auch Mitarbeitern in Teilzeit sowie Minijobbern offen und ist somit für jeden Arbeitnehmer einer Arztpraxis attraktiv. Am 1.1.2019 trat zudem die zweite Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes in Kraft: Bei Neuabschlüssen (von Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung) bekommen Mitarbeiter einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe der ersparten SV-Beiträge.
Die Mitarbeiter proaktiv über ihre Rechte zu informieren und sie bei der Rentenvorsorge zu unterstützen, lohnt sich für Praxisinhaber übrigens auch finanziell: Das staatlich geförderte Konzept wird steuerlich begünstigt.
Wie das Geld angelegt wird, ergibt sich aus dem Tarifvertrag. Praxisinhaber, die nicht an entsprechende Vereinbarungen gebunden sind, können frei zwischen allen Durchführungswegen auswählen und sind dann für die zugesagten Leistungen verantwortlich.
Auch aus haftungsrechtlichen Gründen empfiehlt es sich, sich bei der Suche nach dem passenden Konzept von Experten, z.B. den db HealthCare Betreuern der Deutschen Bank, unterstützen zu lassen. Mit einem professionellen Angebot der bAV können Ärzte nicht nur einen Beitrag zur Sicherung der Grundversorgung bzw. der Schließung der Rentenlücke ihrer Mitarbeiter leisten, sondern auch eigene Haftungsrisiken (§ 1a BetrAVG) ausschließen.
Eine Möglichkeit für Praxisinhaber, um geeignete Fachkräfte und Kooperationspartner zu finden, kann die PraxisBörse der Deutschen Bank sein: www.deutsche-bank.de/praxisboerse
Dort gibt es die Möglichkeit, kostenlos Stellenanzeigen zu schalten oder sogar nach potentiellen Nachfolgern zu suchen.
Durch die Anbindung an einen Online-Marktplatz bietet die PraxisBörse Zugriff nicht nur auf Praxisinserate aus dem Nutzerkreis
der Deutschen Bank, sondern auch darüber hinaus − und schafft dadurch eine hohe Markttransparenz. So kann schnell und bequem ein Überblick über den Praxismarkt gewonnen werden.