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Wie Ärztinnen Beruf und Familie unter einen Hut bringen können

Jahrzehntelang dominierten Männer die ärztliche Versorgung, doch das Bild wandelt sich zunehmend. Inzwischen ist laut
Statistischem Bundesamt die Mehrheit der Medizinstudenten weiblich. Allerdings machen sich Ärztinnen deutlich seltener selbstständig als ihre männlichen Kollegen: Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen, ist für niedergelassene Ärztinnen noch immer eine besondere Herausforderung.

Seit Jahren kann an den Statistiken der Bundesärztekammer ein steigender Frauenanteil abgelesen werden. Mehr Ärztinnen als Ärzte gibt es bereits in Sachsen-Anhalt (≈ 57 %), Berlin (≈ 57 %), Sachsen (≈ 56 %), Thüringen (≈ 56 %), Brandenburg (≈ 55 %), Mecklenburg-Vorpommern (≈ 53 %) und Hamburg (≈ 53 %). Die Medizin wird also weiblich – die Arztpraxen aber nicht unbedingt. Der Grund: Für Medizinstudentinnen spielt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine zentrale Rolle bei der Berufsplanung. Laut KarMed-Studie halten 56 Prozent der angehenden Ärztinnen deshalb eine feste Teilzeitstelle für erstrebenswert, bei künftigen Ärzten sind es nur 14 Prozent.

Warum die eigene Praxis oft mehr Freiheiten bietet

Tatsächlich müssen Work-Life-Balance und Familienplanung nicht im Widerspruch zur eigenen Praxis stehen – im Gegenteil. Denn wer sein eigener Chef ist, muss sich nicht an vorgegebene Dienstpläne halten und kann seine Sprechstunden und Arbeitszeiten relativ flexibel einteilen.

Teilzeit ist zudem grundsätzlich auch in der eigenen Praxis möglich: Das Vertragsarztrecht erlaubt es niedergelassenen Ärztinnen, ihren Versorgungsauftrag – und damit auch den vorgeschriebenen Umfang der Sprechstunden in der Praxis – auf die Hälfte einer hauptberuflichen Tätigkeit zu reduzieren. So bleibt genug Zeit für die Familie oder eine andere freiberufliche Aufgabe.

Kündigt sich Nachwuchs an, kann sich die Ärztin während der Schwangerschaft oder nach der Geburt des Kindes vom ärztlichen Bereitschaftsdienst befreien lassen und sich eine Vertretung in die Praxis holen.Wer statt einer Einzelpraxis eine Gemeinschaftspraxis (BAG) gründet, ein Job-Sharing-Modell praktiziert oder den Einstieg in ein bestehendes MVZ wählt, hat ebenfalls mehr Möglichkeiten für eine flexible und selbstbestimmte Zeitplanung als in einer Festanstellung.

Eine zusätzliche Chance für Praxisinhaber

Niedergelassene, die einen Praxisverkauf planen, sollten die besonderen Bedürfnisse junger Ärztinnen berücksichtigen. Je flexibler das Praxismodell in Bezug auf Teilzeitanstellungen, Kinderbetreuung und familiengerechte Dienstzeiten ist, desto attraktiver kann es für den ärztlichen Nachwuchs sein.

In gesperrten Zulassungsbereichen konnte beispielsweise ein frühzeitig angelegtes Job-Sharing-Modell interessant sein, um die Chance auf eine spätere Praxisübernahme zu erhöhen. Einzelheiten zu den Konditionen erhalten Sie bei der KV. Für alle Fragen rund um Finanzierung, und Forderung stehen Ihnen die db HealthCare Betreuer der Deutschen Bank gerne zur Verfügung.

Ihre db HealthCare-Beratung erreichen Sie bundesweit unter
069 910-10074 oder vor Ort.

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