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Praxisnahe Tipps

Praxisformen: Modelle im Überblick

Laut KBV ist die Einzelpraxis für Ärztinnen und Ärzte mit rund zwei Drittel noch die häufigste Form der Niederlassung in Deutschland. Doch Kooperationsmodelle wie Jobsharing innerhalb von Praxen, eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder die Mitarbeit in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) nehmen kontinuierlich zu.

Als Arzt können Sie aus verschiedenen Praxisformen wählen. Neben einer erforderlichen Zulassung ist Ihr gewünschter Grad an Unabhängigkeit oder Kooperation ein wichtiges Entscheidungskriterium. Auch die persönliche Haftung, die finanziellen Ressourcen und berufliche Flexibilität beeinflussen die Wahl der für Sie passenden Praxisform.

Im Folgenden stellen wir Ihnen fünf gängige Praxisformen näher vor und beleuchten deren Möglichkeiten sowie Unterschiede.

Einzelpraxis

Die Einzelpraxis gilt als die traditionellste Form der ärztlichen Berufsausübung. Sie leiten die Praxis selbstständig und tragen sämtliche Verantwortung. Dies bietet zum einen eine hohe Autonomie in puncto Arbeitszeit, Behandlungen und Investitionen. Außerdem kann diese Praxisform eine enge Bindung zu Patientinnen und Patienten fördern. Zum anderen stellt die alleinige Verantwortung für anfallende Kosten und die unbeschränkte Haftung unter Umständen ein höheres finanzielles Risiko als in Kooperationsmodellen dar.

Sie möchten zwar weiterhin getrennt abrechnen, aber können sich aus organisatorischer Sicht eine Zusammenarbeit und gemeinsam genutzte Ressourcen vorstellen? Dann kommt unter Umständen eine Praxisgemeinschaft für Sie infrage.

Praxisgemeinschaft

In einer Praxisgemeinschaft teilen sich Ärzte und Ärztinnen ihre Praxisräume, oft auch das Personal und medizinische Technologien. Die Beteiligten behalten jedoch rechtlich und wirtschaftlich gesehen ihre Unabhängigkeit – die Abrechnung erfolgt für sich und auch der Patientenstamm bleibt voneinander getrennt. Diese Praxisform ermöglicht eine flexible Zusammenarbeit und Kostenersparnis, erfordert allerdings im Umkehrschluss klare Absprachen und eine effektive Organisation seiner eigenen Tätigkeit wie auch des Teams.

Die Praxisgemeinschaft stellt quasi einen “Mittelweg” zwischen der klassischen Einzelpraxis und einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) dar, die wir Ihnen im nächsten Abschnitt näher vorstellen.

Für knapp über 50 Prozent der angehenden Mediziner kommt nur eine Gemeinschafts­praxis infrage.

Berufsmonitoring Medizinstudierende 2022
Kassenärztliche Bundesvereinigung 

Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)

Eine BAG ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und vereinfacht gesagt die Nachfolge der Gemeinschaftspraxis. Die Berufsausübungsgemeinschaft macht es Ärzten und Ärztinnen möglich, sämtliche Ressourcen zu teilen und gemeinsam wirtschaftlich zu agieren. Dies kann die finanzielle Stabilität der Praxis erhöhen. Darüber hinaus ermöglicht diese Praxisform eine breitere Patientenversorgung, denn in einer BAG können sowohl Ärzte derselben Fachrichtung kooperieren als auch aus unterschiedlichen Fachbereichen, die sich in ihrer Behandlung gegenseitig ergänzen.

Neben der klassischen BAG an einem Standort ist auch eine überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) umsetzbar. Hierbei sind Niederlassungen an mehreren Standorten innerhalb einer KV-Region möglich. Bei der Kassenärztlichen Vereinigung wird ein Hauptstandort geführt, die weiteren Praxen der ÜBAG gelten dann als Nebenbetriebsstätten. Die auf diese Weise zusammengeschlossenen Ärztinnen und Ärzte bleiben jeweils an ihrem bisherigen Vertragsarztsitz zugelassen. Bei einer ÜBAG muss die ärztliche Tätigkeit am eigenen Sitz überwiegen und die Versorgung an allen Standorten gewährleistet sein – die Beteiligten können, müssen aber nicht zusammen an einem Ort praktizieren.

Die Praxisform der BAG ermöglicht einen engen Austausch von Know-how und bietet Synergieeffekte, erfordert jedoch ein starkes Vertrauensverhältnis und eine meist langfristige Bindung an die medizinische Kollegin oder den Kollegen. Lesen Sie im Erfahrungsbericht nach, wie zwei Fachärztinnen eine Praxis gemeinsam als BAG erfolgreich führen.

Eine Sonderform der Berufsausübungsgemeinschaft könnte auch das Jobsharing mit einer Ärztin oder Arzt der gleichen Fachrichtung darstellen. Im nachfolgenden Abschnitt erklären wir genauer, was es mit dieser Kooperationsmodell auf sich hat.

Jobsharing innerhalb der Arztpraxis

Eine weitere Form der Kooperation stellt das Jobsharing für Ärztinnen und Ärzte mit geteilten Räumlichkeiten, Personal und Geräten sowie gemeinsamer Abrechnung dar. Die rechtliche Umsetzung kann im Rahmen einer BAG erfolgen oder über einer Anstellung, dann allerdings ohne eigene Zulassung.

Durch Jobsharing wird es möglich, sich in einer Region niederzulassen, die laut Bedarfsplanung eigentlich gesperrt wäre. Schließlich teilen Sie sich die Arbeitszeit mit einer bereits zugelassenen Kollegin oder einem Kollegen der gleichen Fachrichtung. Allerdings sollte man wissen, dass beim Jobsharing die Steigerung von Arbeitszeiten und somit auch Umsätzen nur begrenzt möglich sind: Um maximal drei Prozent darf der Leistungsumfang der “alten, neuen” Praxis im Vergleich zum Vorjahresquartal wachsen.

Durch diese Praxisform lassen sich aber Beruf und Privatleben meist besser vereinbaren als in einer Einzelpraxis. Das Arbeitspensum lässt sich in gegenseitiger Absprache reduzieren – etwa für die Kinderbetreuung oder eine bereits geplante Praxisübergabe und sukzessive Nachfolgeplanung.

Wer ein möglichst geringes wirtschaftliches Risiko eingehen will und obendrein administrative Unterstützung und Vertretungsärzte schätzt, könnte eine Anstellung in einem Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) in Betracht ziehen.

Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

Der größte Unterschied zwischen einem MVZ und den bisher vorgestellten Praxisformen besteht darin, dass die kaufmännischen Betreiber sowie die behandelnden Ärzte organisatorisch voneinander getrennt sind. Die fachliche Leitung übernimmt ein weisungsfreier Arzt. Üblicherweise wird eine breite Palette medizinischer Leistungen im MVZ angeboten. Ärztinnen und Ärzte derselben oder unterschiedlicher Fachrichtungen praktizieren dafür unter einem Dach zusammen – selbstständig oder angestellt.

Wichtig zu wissen: Das MVZ selbst erhält eine Zulassung, die mehreren Arztstellen zugeordnet wird. Sollten Sie Ihre Mitarbeit in einem MVZ als Gesellschafter beenden und sich danach selbstständig machen wollen, verbleibt Ihre Zulassung dort und kann mit angestellten Ärzten neu besetzt werden.

Ein MVZ bietet oft eine stabile Struktur und Expansionsmöglichkeiten, im Umkehrschluss sind aber die Entscheidungen zu Personal oder Ausstattung vergleichsweise eingeschränkt. Bei dieser kooperativen Praxisform ist der Anschluss weiterer, nichtärztlicher Heilberufe wie etwa Labor, Apotheke oder Pflegedienst auch denkbar. 

Die Wahl der geeigneten Praxisform ist eine wichtige Entscheidung für Ärzte und Ärztinnen, die ihre berufliche Zukunft gestalten möchten. Wie Sie anhand unserer Beispiele sehen, hat jede Praxisform ihre eigenen Vor- und Nachteile. Es ist daher entscheidend, die individuellen Bedürfnisse und persönliche Ziele zu berücksichtigen.

Unsere db HealthCare Beraterinnen und Berater analysieren gern mit Ihnen die verschiedenen Modelle zur Zusammenarbeit, um die für Sie optimale Lösung gemeinsam zu finden. Darüber hinaus beraten wir Sie zur passenden Finanzierung Ihrer Praxisform. Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise und vereinbaren Sie jetzt einen Termin. Wir freuen uns auf Sie.

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Quellen

https://www.kbv.de/media/sp/Berufsmonitoring_Medizinstudierende_2022.pdf

Berufsmonitoring Medizinstudierende 2022
Kassenärztliche Bundesvereinigung in Kooperation mit der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) und dem Medizinischen Fakultätentag (MFT), Stand: Dezember 2023

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