Der Begriff „Sozialpartnermodell“ bedeutet, dass Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften – die sogenannten Sozialpartner – für ihre jeweilige Branche über Konditionen und Partner in der bAV der Unternehmen entscheiden. Diese Entscheidung ist bindend für alle Unternehmen, die dem Branchentarif angehören. In Deutschland gibt es mehr als 50.000 Tarifverträge.
Das Gesetz sieht vor, dass sich auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer den bestehenden Systemen anschließen können, um von den ausgehandelten Angeboten ebenfalls zu profitieren. Die Sozialpartner haben voraussichtlich ein großes Interesse daran, auch zahlreiche nicht-tarifgebundene Unternehmen für eine Teilnahme zu gewinnen, da ein höheres Anlagevolumen auch Vorteile für tarifgebundene Unternehmen und deren Arbeitnehmer bietet.