Die Deutsche Bank ist Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken und in der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Der Einlagensicherungsfonds schützt in Deutschland die Einlagen von Kunden der angeschlossenen Institute.
Weitere Informationen zur Einlagensicherung
Neben dem Einlagensicherungsfonds existiert seit 1998 die Entschädigungs-einrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) als gesetzliches Einlagensicherungssystem. Die Sicherungsgrenze der EdB beträgt aktuell 100.000 Euro pro Einleger.