Einlagensicherung

Geld anlegen – mit hohen Standards: Allgemeines zur Einlagensicherung

Die Deutsche Bank ist Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken und in der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Der Einlagensicherungsfonds schützt in Deutschland die Einlagen von Kunden der angeschlossenen Institute.

  • Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken sichert gemäß seinem Statut – vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen – die Guthaben des einzelnen Kunden, insbesondere von natürlichen Personen und rechtsfähigen Stiftungen.
  • Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen.
  • Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z.B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt.
  • Die Grenze der Einlagensicherung bemisst sich an der Eigenkapitalausstattung der jeweiligen Bank.
  • Weitere Informationen: www.bankenverband.de/einlagensicherung

Weitere Informationen zur Einlagensicherung


Neben dem Einlagensicherungsfonds existiert seit 1998 die Entschädigungs-einrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) als gesetzliches Einlagensicherungssystem. Die Sicherungsgrenze der EdB beträgt aktuell 100.000 Euro pro Einleger.

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