Diese Vertragsvariante findet insbesondere bei Investitionsgütern Anwendung, die wie etwa EDV-Systeme einem schnellen technischen Fortschritt unterworfen sind. Durch die Kündigung kann der Leasingnehmer kurzfristig auf technische Neuerungen und Veränderungen im Unternehmen oder am Markt reagieren.
Der kündbare Leasingvertrag wird zwar auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, es besteht aber die Möglichkeit, ihn zu vorab vereinbarten Bedingungen zu kündigen. Bei Kündigung zu im Vertrag definierten Terminen werden festgelegte Abschlusszahlungen² fällig. Zur Ratenberechnung wird eine kalkulatorische Laufzeit für den Leasingvertrag festgelegt. Nach Ablauf dieser Laufzeit erhält der Leasingnehmer – falls er das Objekt weiter nutzen möchte – ein Angebot, das Objekt zu kaufen oder für eine reduzierte Leasingrate weiterzuleasen.