Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Endenergieverbrauch innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre von mehr als 2,5 Gigawattstunden müssen binnen drei Jahren nach Inkrafttreten des EnEfG oder dem Erreichen des entsprechenden Energieverbrauchs konkrete, durchführbare Umsetzungspläne für alle als wirtschaftlich identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen erstellen und veröffentlichen. Eine Maßnahme gilt als wirtschaftlich, wenn sich bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Maßnahme gemäß DIN EN 17463 nach maximal 50 Prozent der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt – allerdings begrenzt auf Maßnahmen mit einer Nutzungsdauer von maximal 15 Jahren. Die DIN EN 17463 ist eine Norm zur Bewertung von energiebezogenen Investitionen. Ausgenommen von der Pflicht zur Veröffentlichung sind Informationen, die nationalen oder europäischen Vorschriften zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder der Vertraulichkeit unterliegen.