Energie und Nachhaltigkeit
Welche Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte erstellen müssen und für welche es sich darüber hinaus empfehlen könnte.
Die Umsetzung sogenannter ESG-Ziele ist für immer mehr Unternehmen in Deutschland ein wichtiger Bestandteil ihrer Unternehmensstrategie. Das Kürzel steht für die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt (engl. „Environment“), Soziales („Social“) und Unternehmensführung („Governance“). Nach dem Motto „Tu Gutes und rede darüber“ kommunizieren viele Unternehmen ihre entsprechenden Anstrengungen und Erfolge daher bereits in einem eigenen Nachhaltigkeitsbericht. Für bestimmte Großunternehmen besteht seit dem Geschäftsjahr 2017 im Rahmen der EU-Richtlinie „Non-Financial Reporting Directive“ (NFRD) sogar bereits die Pflicht, öffentlich Rechenschaft über ihre Unternehmensverantwortung – fachsprachlich „Corporate Social Responsibility“ (CSR) – abzulegen. Dies betrifft kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften sowie große Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten. Mit der Richtlinie soll erreicht werden, dass Unternehmen verlässliche und vergleichbare Informationen nicht nur zu ihrem Finanzbereich, sondern auch zu ihren Aktivitäten in den Kategorien Umwelt, Soziales und Unternehmensführung bereitstellen.
Mit dem Geschäftsjahr 2024 wurde diese Berichtspflicht im Rahmen der 2022 verabschiedeten EU-Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) deutlich erweitert. Dadurch haben sich nicht nur der Umfang und die Art der vorgeschriebenen Nachhaltigkeitsberichterstattung tiefgreifend geändert – auch der Kreis der Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht anfertigen müssen, ist größer geworden. Statt 500 sind es nunmehr 15.000 Unternehmen in Deutschland, die zur nicht finanziellen Berichterstattung verpflichtet sind. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur aktuellen Regelung.
Mit dem Berichtsjahr 2025 sind Unternehmen gemäß Paragraf 267 Absatz 3 HGB zur Berichterstattung gemäß CSRD verpflichtet, sofern sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
Alle anderen börsennotierten Unternehmen, ausgenommen Kleinstunternehmen, sind ab dem Berichtsjahr 2026 zur Erstellung verpflichtet.
Große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften sowie große Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, die bereits seit dem Geschäftsjahr 2017 gemäß NFRD berichten, müssen ab dem Berichtsjahr 2024 die neuen Standards der CSRD berücksichtigen.
Gemäß CSRD 2022/2464 müssen die berichtspflichtigen Unternehmen ausführlicher über den Umgang mit sozialen und ökologischen Herausforderungen berichten als zuvor. Die Richtlinie verlangt von den Unternehmen eine umfassende Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitsstrategie, -ziele und -maßnahmen anhand vorgegebener Kennzahlen. Für alle Informationen ist eine unabhängige Prüfung erforderlich. Wichtig: Die entsprechenden Berichtsinhalte und die Berichtsstruktur werden standardisiert, zukünftig sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verbindlich.
Zunächst einmal sollten sie Nachhaltigkeit zur Chefsache erklären und sich mit Unterstützung eines Nachhaltigkeitsteams zeitnah mit den anstehenden Anforderungen beschäftigen. Danach empfiehlt es sich, eine Governance-Struktur mit klaren Verantwortlichkeiten zu implementieren und sich einen Überblick über die Datenbeschaffung und -architektur zu verschaffen. Wichtig ist, bei allen Schritten Ziele festzulegen und alle Geschäftsbereiche, bestenfalls auch Führungskräfte und Mitarbeitende, in die Prozesse mit einzubeziehen.
Mit einer Analyse der wesentlichen Nachhaltigkeitsfaktoren im Unternehmen selbst, bei den wichtigsten Stakeholdern sowie im externen Umfeld (Wesentlichkeitsanalyse) können Unternehmen für ihren Bericht relevante Nachhaltigkeitsthemen identifizieren und damit eine Basis für die Nachhaltigkeitsberichterstattung schaffen. Dazu gehört auch die Ermittlung des CO2-Fußabdrucks des Unternehmens, zum Beispiel unter Zuhilfenahme eines entsprechenden Rechners, wie ihn die Postbank in Zusammenarbeit mit Plan A kostenlos zur Verfügung stellt.
Viele Unternehmen nutzen bislang bereits Rahmenwerke wie die GRI Sustainability Reporting Standards oder den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), um über das Thema Nachhaltigkeit zu berichten. Für sie dürfte die Umstellung auf die ESRS nicht allzu aufwendig sein. Für DNK-Anwenderunternehmen beispielsweise können verschiedene interne Prozesse und Inhalte als Grundlage für die neue Form der Berichterstattung genutzt werden.
Eine konsequent nachhaltige und in einem Bericht dokumentierte Unternehmensführung bietet viele Chancen: Auch kleinere Unternehmen verschaffen sich damit unter Umständen einen Wettbewerbsvorteil sowohl bei Kunden als auch Lieferanten sowie gesellschaftliche Akzeptanz und Glaubwürdigkeit gegenüber Kreditgebern. Darüber hinaus wirkt eine solchermaßen gestärkte Arbeitgebermarke auch positiv auf Mitarbeitende und potenzielle neue Fachkräfte.
Insofern kann die Veröffentlichung nichtfinanzieller Berichte auch für Unternehmen interessant sein, die gesetzlich dazu (noch) nicht verpflichtet sind. Ohnehin ist davon auszugehen, dass Unternehmen bezüglich ihrer Nachhaltigkeit zunehmendem Druck durch verschiedene Stakeholdergruppen ausgesetzt werden – Stichwort Lieferketten. Möglicherweise verlangen diese Informationen, die mit denen berichtspflichtiger Unternehmen vergleichbar sind.
Kritiker der erweiterten Berichtspflicht bemängeln, dass die aktuellen wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen es vielen Unternehmen erschweren, ein umfassendes Nachhaltigkeitsreporting umzusetzen. Zumal es in etlichen Firmen bislang nicht nur an belastbaren Daten, sondern auch an Fachleuten fehlt, die in der Lage sind, die gesetzlichen Anforderungen korrekt abzubilden oder Nachhaltigkeit perspektivisch in die Unternehmenssteuerung zu integrieren. Selbst wenn diese Kritik im Einzelfall berechtigt erscheinen mag: Als Grund, den neuen Richtlinien nicht rechtzeitig gerecht werden zu können, sollte sie nicht herhalten. Stattdessen sollten schnellstmöglich die noch fehlenden notwendigen Strukturen im Betrieb implementiert werden.
Was macht einen guten Nachhaltigkeitsbericht aus?
Katarin Wagner: Ein guter Nachhaltigkeitsbericht zeichnet sich durch eine transparente Darstellung der Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte aus, und zwar immer untermauert durch konkrete Ziele und messbare Fortschritte in Form von Kennzahlen. Die Integration von Stakeholder-Anforderungen, eine nachvollziehbare Wesentlichkeitsanalyse und die Offenlegung von Risiken und Chancen sowie Maßnahmen zur Risikominderung unterstreichen die Glaubwürdigkeit eines Berichts. Schließlich sollte der Bericht einen klaren Fahrplan für zukünftige Nachhaltigkeitsanstrengungen und deren Auswirkungen auf das Geschäftsmodell des Unternehmens sowie auch diejenigen Auswirkungen, die die Geschäftstätigkeit auf die Umwelt und Gesellschaft hat („doppelte Wesentlichkeit”), skizzieren. Zudem sollten bei der Erstellung aktuelle Berichtsstandards berücksichtigt werden.
Welche Fehler sollten Unternehmen bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts vermeiden?
Katarin Wagner: Unternehmen sollten ihre Berichte nicht nur oberflächlich gestalten. Was zählt, sind substanzielle Informationen. Unbedingt vermieden werden sollte sogenanntes Greenwashing, also das Hervorheben eines besonders umweltfreundlichen Geschäftsmodells oder eines vermeintlichen Nachhaltigkeitsengagements ohne entsprechende Taten. Ansonsten verliert das Unternehmen nicht nur an Glaubwürdigkeit, sondern kann auch weniger attraktiv für Investoren, Kundinnen und Kunden sowie (potenzielle) Arbeitnehmende werden. Zudem ist es wichtig, wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken oder Herausforderungen nicht zu verschweigen.
Was empfehlen Sie Unternehmen, die jetzt erstmalig der Berichtspflicht unterliegen?
Katarin Wagner: Für sie empfiehlt es sich, zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme aller relevanten nachhaltigkeitsbezogenen Aspekte ihrer Geschäftstätigkeiten sowie der damit einhergehenden Datenlage und -verfügbarkeit durchzuführen. Dem Bericht sollten Nachhaltigkeitsziele und -strategien zugrunde liegen. Außerdem sollte man sich über die bestehenden regulatorischen Rahmenbedingungen informieren und seinen ersten Bericht unter Berücksichtigung relevanter Standards erstellen. Dabei kann der Austausch mit anderen Unternehmen, die bereits Erfahrungen im Reporting haben, sehr hilfreich sein. Genau hier setzt das Unternehmensnetzwerk econsense an. Es ermöglicht seinen Mitgliedern einen vertrauensvollen Austausch und unterstützt diese dabei, voneinander zu lernen.
econsense – Forum Nachhaltige Entwicklung der Deutschen Wirtschaft e. V. fungiert seit dem Jahr 2000 als Nachhaltigkeitsnetzwerk der deutschen Wirtschaft. Die aktuell mehr als 50 Mitglieder des Netzwerks sind große, international tätige Unternehmen aus verschiedenen Branchen. Der Verein unterstützt seine Mitglieder dabei, das Thema Nachhaltigkeit in der betrieblichen Praxis strategisch sowie entlang der Wertschöpfungskette zu verankern, und sieht sich als eine Plattform für den hochrangigen und fachlichen Dialog mit Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft. Mit dem Kompetenzprogramm Nachhaltigkeit hat econsense auch ein Serviceangebot für (große) mittelständische Unternehmen.
Der Beitrag erschien erstmals online bei Perspektiven, dem Informationsportal für Geschäfts- und Firmenkunden der Postbank. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand September 2024
Bildnachweis: Adobe Stock / Kalawin