Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Nicht-KMU mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch unter 500.000 Kilowattstunden, soziale und gesundheitliche Einrichtungen, Kultureinrichtungen, kommunale Zweckverbände, kommunale Gebietskörperschaften und freiberuflich Tätige übernimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen der bis zu 50 Prozent der Kosten für eine Energieberatung. Die Antragstellung erfolgt beim (BAFA).
Unternehmen können im Rahmen der KfW-Programme „“ sowie „“ für den Heizungstausch in Wohn- bzw. Nichtwohngebäuden eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten beantragen. Hinzu kommt gegebenenfalls ein sogenannter Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent für elektrisch angetriebene Wärmepumpen mit effizienter Wärmequelle oder natürlichem Kältemittel.
Im Rahmen der (EEW) unterstützt der Staat Unternehmen mit Zuschüssen, Krediten und Tilgungszuschüssen bei Investitionen unter anderem in den Bereichen Querschnittstechnologien, Prozesswärme oder Mess-, Steuer- und Regelungstechnik – und damit auch ganz konkret den Einbau von Wärmepumpensystemen. Die mit den geförderten Systemen bereitgestellte Wärme muss zu über 50 Prozent für Prozesse, das heißt zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen, verwendet werden. In der Zuschussvariante beträgt die Förderhöhe für kleine Unternehmen 60 Prozent, für mittlere Unternehmen 50 Prozent und für Unternehmen ohne KMU-Status 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Die maximale Förderhöhe beträgt jeweils 20 Millionen Euro. Alternativ kann ein zinsvergünstigter der staatlichen KfW-Bank in Höhe von bis zu 100 Millionen Euro in Anspruch genommen werden.
Weitere aktuelle Fördermöglichkeiten und alle Details zu den einzelnen Programmen finden Sie in der des BMWK.