Bisher lag der Fokus der ISO 20022-Umstellung primär auf dem Zahlungsverkehr zwischen Banken. Ab November 2026 müssen jedoch auch Unternehmen XML-basierte Zahlungsnachrichten im ISO 20022-Standard zur Einreichung ihrer Zahlungsaufträge nutzen, was Anpassungen an bestehenden Systemen und Prozessen erfordert.
Um die benötigten Anpassungen zu unterstützen, stellen wir in den nächsten Monaten umfassende Informationsunterlagen zu den bevorstehenden Änderungen zur Verfügung. Die wichtigsten Punkte sind:
Ab November 2026 müssen im Interbanken-Zahlungsverkehr bestimmte Adressdatenelemente – Stadt (Town Name) und Land (Country) – für Auftraggeber, Begünstigter und die Ultimate Parties verpflichtend in strukturierter Form angegeben werden1. Daher empfehlen wir bei Eilzahlungen so-wie bei grenzüberschreitenden Zahlungen immer die Stadt und das Land anzugeben.
Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch strukturierte oder hybride Adressdaten zulässig. Die unstruktu-rierte Adresse wird ab November 2026 nicht mehr unterstützt. Wenn die Adressdaten, insbesondere die Elemente Stadt (Town Name) und Land (Country), nicht in strukturierten Elementen bereitgestellt werden, kann dies zur Abweisung der Zahlungsinstruktionen führen.
Sowohl der vollständig strukturierte als auch der hybride Ansatz sind strategische Optionen und haben daher kein Enddatum:
Angesichts der anstehenden Änderungen empfehlen wir Unternehmen, ihre Adressstammdaten so bald wie möglich zu überprüfen und anzupassen, um strukturierte Adressinformationen in einer ISO 20022-basierten pain.001 Nachricht bereitzustellen. Dabei sollten mindestens Stadt (TwnNm) und Land (Ctry) als dedizierte Datenelemente für alle Zahlungsarten verwendet werden.
Die Anforderung betrifft die Adressdaten der in der Zahlungsinstruktion beteiligten Parteien, d.h. der Auftraggeber, Empfänger und der Ultimate Parties. Die Umstellung auf strukturierte Adressdaten trägt dazu bei, die Zahlungsabwicklungs-Komplexität und potenzielle manuelle Schritte zu reduzieren.
Darstellung 1: Die unterschiedlichen Optionen der Adressdaten-Formatierung
Quelle: Swift und Payments Market Practice Group (PMPG)
Wir empfehlen, aufgrund von Zentralbankanforderungen die regulatorischen Informationen, wie beispielsweise den Zahlungszweck in den dafür vorgesehenen strukturierten Elementen (Regulatory Reporting) anzugeben. In der Praxis wird eine Übergangsphase erwartet, in der das bisherige Datenelement (Unstructured Remittance Information) von Banken parallel zu den neuen strukturierten Feldern unterstützt wird.
Einige nationale Clearing Systeme (z. B. der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA) basieren bereits auf dem ISO 20022 Standard. Grenzüberschreitende- bzw. Eilzahlungen nutzen jedoch häufig noch ein nicht-XML-basiertes Nachrichtenformat wie MT101, IDOC, EDIFACT, DTAZV oder eine ältere XML-Version wie die pain.001 v2.
Es gibt zwei Versionen der pain.001-Nachricht, die häufig für Zahlungen von Unternehmen an Banken verwendet werden: pain.001 v3 (ISO Maintenance 2009) und pain.001 v9 (ISO Maintenance 2019). Die Deutsche Bank plant, strukturierte und hybride Adressen sowie strukturierte Elemente wie Verwendungszweck und regulatorische Meldeinformationen für beide Versionen (v3 und v9) zu unterstützen.
Für die pain.001 v9-Version stehen zwei Standards für grenzüberschreitende und Eilzahlungen zur Verfügung, CGI-MP (Common Global Implementation – Market Practice) und Swift SCORE+.2 Unternehmen können sich bereits mit den pain.001 v9-Formatbeschreibungen auf Swift MyStandards für den CGI-MP-Standard und den SCORE+-Standard vertraut machen. Die Deutsche Bank wird außerdem ihre neuen Spezifikationen für v9 basierend auf CGI-MP entlang des Umsetzungszeitplans veröffentlichen.
Was bedeutet das für Unternehmen? Wir haben die folgenden Szenarios identifiziert:
Die Bereitstellung und der Empfang strukturierter Daten sollten nicht unterschätzt werden. Wir empfehlen Unternehmen, kurzfristig mit der Analyse ihrer Adressdaten zu beginnen.
Empfohlene Maßnahmen sind:
Wir werden Sie in den kommenden Monaten weiterhin mit Informationen unterstützen und bei der Umstellung auf ISO 20022 begleiten. Besuchen Sie unsere Website db.com/iso20022 für aktuelle Informationen und die neuesten Entwicklungen zu diesem Thema.
Bisher lag der Fokus der ISO 20022-Umstellung primär auf dem Zahlungsverkehr zwischen Banken. Ab November 2026 müssen jedoch auch Unternehmen XML-basierte Zahlungsnachrichten im ISO 20022-Standard zur Einreichung ihrer Zahlungsaufträge nutzen, was Anpassungen an bestehenden Systemen und Prozessen erfordert.
1 Ausgenommen Überweisungen innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder wenn der BIC des Unternehmens angegeben wird.
2 Darüber hinaus unterstützt die Deutsche Bank bereits die neuen SEPA Versionen über EBICS und ist aktuell in der finalen Phase der Implementierung für die pain.001 v9 im Deutsche Kreditwirtschaft (DK) Standard (AXZ & CCU). Die Deutsche Bank wird diese Standards künftig auch über weitere Eingangskanäle anbieten.