Nachfolgeplanung

Rechtzeitig die Nachfolge
regeln

Gut geplant zur erfolgreichen Praxisübergabe

Zu einem selbst gewählten Zeitpunkt in den Ruhestand zu gehen und die eigene, seit vielen Jahren geführte Praxis mitsamt den Patienten an einen geeigneten Nachfolger zu einem attraktiven Preis zu veräußern: Dies ist die Wunschvorstellung der meisten Praxisinhaber.

Leider bleibt dieser Wunsch immer öfter unerfüllt. Denn die Praxisabgabe ist heute als ein Projekt zu verstehen, das über einen längeren Zeitraum geplant werden muss. Der erste Schritt sollte daher im Erstellen eines Zeitplans bestehen.
  • Bedenken Sie auch: Der Zeitpunkt Ihrer Praxisabgabe hängt von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel auch dem Ruhestand Ihres Ehe- oder Lebenspartners, Ihrer finanziellen Absicherung – und nicht zuletzt von der erwarteten Entwicklung am Markt für Praxisübergaben.
  • Wichtig ist die sichere und vorteilhafte Ausgestaltung Ihrer Praxisübertragung. Je nach individueller Situation muss für die Suche nach einem Praxisübernehmer heute ein Zeitraum von bis zu drei Jahren eingeplant werden. Wer dabei auch einmal abseits der ausgetretenen Pfade denkt, kann sich nicht selten vor Risiken schützen und Vorteile realisieren.
  • Natürlich gehört zur Vorbereitung auch die Frage, wer die Praxis übernehmen soll. Darüber hinaus gilt es auch bei der Übergabe bestimmte gesetzliche Regelungen zu beachten, die – neben dem Patientenwohl und der privaten Absicherung – von Bedeutung sind.
Chancen durch Verkauf

Checkliste für Praxisabgeber

  1. Festlegung Ihres persönlichen Zeitplans zur Praxisabgabe.
  2. Frühzeitige Suche nach einem Praxisnachfolger
  3. Prüfung einer möglichen Übergangskooperation
  4. Verhandlung über den Kaufpreis Ihrer Praxis
  5. Übergaberisiken analysieren
  6. Übergabevertrag schließen
  7. Antrag auf Ausschreibung stellen
  8. Praxisübergabe

Verschiedene Übergabeszenarien

Als Praxisinhaber ist es entscheidend, die für sich passende Form der Übergabe zu finden. Grundsätzlich bestehen vier verschiedene Übergabeszenarien, wie die folgenden Beispiele zeigen:

  • Szenario 1: Der Praxisinhaber verkauft seine Praxis an einen Nachfolger und scheidet direkt danach aus.
  • Szenario 2: Der Nachfolger steigt zunächst als Juniorpartner oder als Jobsharer ein. Nach einem festgelegten Zeitraum erwirbt er auch die restlichen Anteile an der Gemeinschaftspraxis.
  • Szenario 3: Der Praxisinhaber verkauft an ein MVZ und wechselt für einen bestimmten Zeitraum ins Angestelltenverhältnis (mindestens 3 Jahre).
  • Szenario 4: Der Praxisinhaber verkauft seine Praxis, arbeitet aber stundenweise oder als regelmäßige Urlaubsvertretung weiter mit.


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