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Bis Jahresende soll der Echtzeitbetrieb für das „Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte“ (EBZ) sukzessive in Zahnarztpraxen eingeführt werden. Ziel ist ein digital geschlossenes Verfahren, das Abläufe in den Praxen vereinfacht und beschleunigt. Monat für Monat soll sich die Zahl der angeschlossenen Praxen erhöhen. Die Praxisteams bekommen ausreichend Zeit, sich mit dem neuen Verfahren vertraut zu machen.

Zahnärztinnen und Zahnärzte lernen das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ) seit 1. Juli im Echtzeitbetrieb nach und nach kennen. Ende Juni war die halbjährige Pilotphase abgeschlossen worden. Ab 1. Januar 2023 wird das EBZ als einzig mögliches Antragsverfahren für Zahnärztinnen und Zahnärzte verpflichtend, im Rahmen einer einjährigen Einführungsphase gelten zunächst Sonderregelungen im Falle technischer Schwierigkeiten.

Über das Projekt werden die Behandlungspläne für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen und Kieferorthopädie, die bislang per Papier genehmigt wurden, in das digitale EBZ überführt. Ab Januar 2023 gilt dies auch für Parodontalerkrankungen.

Die elektronischen Antragsdatensätze können von den Praxen über das Mail-Verfahren „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) an die Krankenkassen übertragen werden – also über die Telematikinfrastruktur (TI).

Automatische Verarbeitung in der Zahnarzt-EDV

Die Kassen wählen den gleichen Weg für die Antwort. Das Praxisverwaltungssystem (PVS) verarbeitet diese Daten automatisch und ordnet sie der Patientendatei zu. Änderungen werden dabei direkt berücksichtigt, sodass etwa neue Bonushöhen oder eine geänderte Festlegung des Festzuschusses bei Zahnersatz nicht mehr gesondert eingegeben werden müssen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) spricht von einer geschlossenen digitalen Prozesskette. Möglich wurde sie auch, weil neben KZBV und Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen auch die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme von Beginn an in das Projekt einbezogen waren.

Für Patientinnen und Patienten hat der digitale Ablauf den Vorteil, dass Praxen die Anträge unmittelbar nach ihrer Entscheidung bei den Krankenkassen einreichen können. Damit kann auch die Terminplanung für die gesamte Behandlungsdauer früher erfolgen und die Therapie schneller beginnen.

Zahnarztpraxen benötigen für die Teilnahme

  • Module bzw. Updates ihres Praxisverwaltungssystems mit integrierter EBZ-Funktionalität
  • Eine KIM-Adresse, also eine eigene Mail-Adresse im TI-Dienst Kommunikation im Medizinwesen
  • Ein entsprechendes Software-Modul
  • Einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur

Die Rollout-Phase bis Jahresende soll den IT-Herstellern ermöglichen, den Praxen nach Bestellung der erforderlichen EBZ-Module individuelle Betreuungs- und Schulungsmöglichkeiten anzubieten.

2023 gilt noch als Einführungsphase

Die Praxen können in diesem halben Jahr die Verfahrensweise im eigenen Tempo ausprobieren. Die KZBV schließt dennoch nicht aus, dass es auch in 2023 noch vereinzelt zu Problemen kommen könnte. Deshalb gilt das Jahr 2023 als Einführungsphase, in der diese Probleme behoben werden sollen. Ein Abweichen vom digitalen Ablauf ist aber nur noch in begründeten Ausnahmefällen wie etwa bei technischen Störungen möglich. In solchen Fällen müsste der Antrag ausgedruckt und per Post verschickt werden.

Redaktion:
Springer Medizin, Postfach 21 31, 63243 Neu-Isenburg, Hauke Gerlof (V. i. S. d. P.)

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