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17.12.2021

Hohe Fallwerte, weniger Fälle – Sonderregeln gelten vorerst weiter

Die Honorarberichte der KBV für das 1. und 2. Quartal 2020 haben gezeigt, dass der Umsatz trotz Corona-Pandemie insgesamt weitgehend stabil geblieben ist. Das liegt vor allem an den hohen Fallwerten.

Der Schutzschirm hat die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte im 1. kompletten Corona-Quartal vor drastischen Honorareinbußen bewahrt. Das zeigen die Zahlen aus dem Honorarbericht für das 2. Quartal 2020.
Insgesamt ist es zu 2-stelligen Einbrüchen bei den Fallzahlen gekommen: über alle Fachgruppen hinweg um 12,6 Prozent. Weil aber zugleich die Fallwerte um 13,2 Prozent von 70,54 auf 79,85 Euro stiegen, ging der Honorarumsatz je Vertragsärztin/-arzt nur um 1,1 Prozent zurück. Hausärztinnen und Hausärzte verloren dabei etwas mehr (–3,2 Prozent), während über alle Fachgruppen im fachärztlichen Bereich hinweg sogar eine schwarze Null (+0,1 Prozent) zu verzeichnen war.
Die gestiegenen Fallwerte werden darauf zurückgeführt, dass die Krankenkassen die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) in voller Höhe auszahlen mussten – trotz der gesunkenen Fallzahlen.

Hohes Wachstum bei Psychotherapeutinnen und -therapeuten

Bei Psychotherapeutinnen und -therapeuten fielen die Zuwächse mit bis zu 8,2 Prozent am stärksten aus, in der Ophthalmologie, Chirurgie, Radiologie sowie bei HNO-Ärztinnen und -ärzten sowie Orthopädinnen und Orthopäden kam es dagegen zu kräftigen Umsatzrückgängen zwischen 3,5 und 6,8 Prozent.
Die Gesamtvergütung stieg im 2. Quartal 2020 sogar um 2,7 Prozent im Vergleich zum 2. Quartal 2019 auf knapp 10,5 Milliarden Euro. Die sich nun niederschlagende Bereinigung der TSVG-Fälle (z. B. offene Sprechstunde, schnelle Termine auf Vermittlung der Terminservicestellen) führte dazu, dass die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung um 7 Prozent zurückging, die extrabudgetäre Vergütung stieg im Gegenzug um 21,8 Prozent.

Pandemie-Maßnahmen greifen vorläufig weiter

Zwar ist trotz des Anstiegs der Infektionszahlen im Oktober/November die epidemische Notlage aufgehoben worden. Dennoch greifen in der vertragsärztlichen Versorgung zumindest bis Jahresende viele eigentlich daran gekoppelte Maßnahmen weiter.
So können Ärztinnen und Ärzte weiterhin Patientinnen und Patienten nach Telefonkontakt krankschreiben. Nach Videokontakt soll dies sogar in Zukunft dauerhaft möglich sein, hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen.
Auch für in Disease-Management-Programme Eingeschriebene sind die Verpflichtungen, Schulungen zu besuchen, mindestens bis Jahresende ausgesetzt. Ebenso die Dokumentationspflicht der turnusmäßigen Untersuchungen. Dadurch sollen unnötige Kontakte verhindert werden. Bei den Früherkennungsuntersuchungen U6 bis U9 dürfen mindestens noch bis 25. Februar die vorgegebenen Untersuchungszeiträume überschritten werden.
Die bei Privatpatientinnen und -patienten gezahlte Hygienepauschale (GOÄ-Nr. 245, analog zum einfachen Satz) ist für das 4. Quartal „zum letzten Mal“ verlängert worden, verlauteten im September PKV und Bundesärztekammer. Ob sich dies angesichts der aktuellen Pandemie-Lage durchhalten lassen wird, dürfte sich bis Weihnachten zeigen.

Honorarumsatz im 2. Quartal 2020
Fallwerte im 2. Quartal 2020
Fallzahlen im 2. Quartal 2020

17.12.2021

Anteil der Privateinnahmen weiter rückläufig

Das Praxis-Panel des Zentralinstituts bringt immer wieder interessante Einblicke in die betriebswirtschaftliche Situation der Praxen, wenn auch mit zeitlicher Verzögerung. Ein Trend: Die Abhängigkeit vieler Praxen von Kassenpatientinnen und patienten verstärkt sich.

Einblicke in die Kosten- und Einnahmesituation der Jahre 2016 – 2019 bietet das Zi-Praxis-Panel (ZiPP), das Mitte November publiziert wurde. Demnach steigerten Vertragsärztinnen und -ärzte ihre Einnahmen in diesem Zeitraum im Durchschnitt um 11,3 Prozent auf 338.000 Euro.
So stiegen die Gesamtaufwendungen je Vertragsärztin/-arzt um 14 Prozent. Nach Abzug der Inflationsrate sei Ärztinnen und Ärzten im Durchschnitt ein Plus von 1,3 Prozent per annum geblieben, heißt es im ZiPP. Besonders stark seien im Berichtszeitraum die Personalkosten gestiegen (um 21,9 Prozent), am stärksten im Jahr 2018 mit einem Plus von 7,3 Prozent.

Abschreibungen sinken deutlich

Das Zentralinstitut sieht in diesem Zusammenhang steigender Kosten eine sinkende Investitionsbereitschaft in den Praxen. 2016 seien noch Abschreibungen von im Schnitt 10.300 Euro je Praxisinhaberin/
-inhaber angegeben worden, 2019 waren es dagegen nur noch 9.400 Euro, also 8,4 Prozent weniger. Das könnte darauf hindeuten, dass immer mehr Praxen zuletzt von der Substanz gelebt haben.
Der in den vergangenen Jahren bereits zu beobachtende Trend, dass Einnahmen aus der Behandlung von Kassenpatientinnen und patienten an Bedeutung für die Praxen zunehmen, hat sich im jüngsten Berichtszeitraum fortgesetzt: Sie machten 2019 je Praxisinhaber*in 77 Prozent der Gesamteinnahmen (260.200 Euro) aus, 2016 waren es 76,8 Prozent (233.200 Euro). Gleichzeitig sank der Anteil der Privateinnahmen von 18,7 Prozent (56.800 Euro) auf 18,2 Prozent je Praxisinhaber*in (61.700 Euro).

Neue GOÄ lässt auf sich warten

Der erneute Rückgang des Einnahmeanteils aus der Behandlung von Privatpatientinnen und -patienten wird unter anderem darauf zurückgeführt, dass die bereits seit vielen Jahren veraltete Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mittlerweile nur noch wenig Spielräume für zusätzliche Steigerungen lässt.
Doch der weitgehend erarbeitete Entwurf einer GOÄ-Novelle hat es nicht in den neuen Koalitionsvertrag nach der Wahl geschafft. Ob die Novelle Chancen auf Realisierung hat, bleibt abzuwarten. Deutscher Ärztetag und Bundesärztekammer haben sich nach der Wahl ebenso wie der PKV-Verband mit Nachdruck für die Umsetzung der neuen GOÄ eingesetzt.

17.12.2021

HzV mit Digitalkomponente

Eine Prämie für die Nutzung digitaler Module als zusätzliches Argument für den Einstieg in die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV): Dies bietet die Techniker Krankenkasse, der Marktführer der gesetzlichen Krankenkassen mit elf Millionen Versicherten. Sie belohnt Ärztinnen und Ärzte, wenn sie die Telematikinfrastruktur (TI) nutzen. Das gilt im Hausarztvertrag in 13 von 17 KV-Regionen. Dafür gilt seit dem 1. Oktober das Honorarmodul „Digitalisierung“.

Danach erhalten die Ärztinnen und Ärzte für die Erstbefüllung einer elektronischen Patientenakte über die TI einmal je Versicherter und Versicherte 35 Euro (HzV-GOP 1640). Das liegt deutlich höher als das Honorar für die ePA-Erstbefüllung in der Regelversorgung, das lediglich 10 Euro beträgt. Zudem wird die ePA-Aktualisierung einmal im Quartal mit 7 Euro vergütet (GOP in der HzV: 1641) – ebenfalls deutlich höher als die EBM-Bepreisung von 1,67 Euro (EBM-Nr. 01647).
Auch die Videosprechstunde wird gefördert: So können Ärztinnen und Ärzte einmal im Quartal 5 Euro je Patientin oder Patient zusätzlich abrechnen (HzV-GOP 1540) – vorausgesetzt, dass zumindest ein Kontakt in dieser Zeit mit dem Patienten am Bildschirm stattgefunden hat.
Außerdem ist der „Innovationszuschlag“ (Z1) zur Grundpauschale P2 geändert worden (8 Euro). Statt bisher drei von sechs Infrastrukturerfordernissen, zum Beispiel TI-Anbindung, E-Heilberufeausweis oder Videosprechstunde, müssen HzV-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer nun vier Infrastrukturmerkmale nachweisen. Allerdings sind mehrere Komponenten hinzugekommen, unter anderem das KIM-Update der Praxis-EDV, die Teilnahme am E-Rezept und der Einsatz eines Impfmanagementsystems, das in die Praxis-EDV integriert ist.

Redaktion:
Springer Medizin, Postfach 2131, 63243 Neu-Isenburg, Hauke Gerlof (V. i. S. d. P.)

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