17.12.2021
Ein deutliches Wirtschaftswachstum im kommenden Jahr und ab 2023 eine Normalisierung sowie die endgültige Überwindung der Pandemiefolgen: Mit dieser Aussicht geht Deutschland in das neue Wirtschaftsjahr.
Zum Jahresende hoffen Politik und Wirtschaft auf einen deutlichen Aufschwung im Jahr 2022 und auf die Überwindung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie. Laut einer Prognose des Bundeswirtschaftsministeriums könnte das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im kommenden Jahr um 4,1 Prozent steigen. Für das laufende Jahr erwartet das Ministerium ein Wachstum um 2,6 Prozent, getrieben hauptsächlich vom privaten Konsum. Die Prognose im Jahresgutachten des Sachverständigenrats liegt sogar noch etwas höher – bei 4,5 Prozent.
Allerdings gelten die schon für 2021 bestehenden Risiken auch für das kommende Jahr – insbesondere die Rohstoffknappheit und die damit verbundenen Lieferengpässe sowie die daraus resultierenden Folgen für sehr viele Unternehmen und die Verbraucher. Das Bundeswirtschaftsministerium spricht von einer „historisch einmaligen Knappheit an Versorgungsgütern“. Die Prognosen für 2022 beruhen darauf, dass sich die Lieferengpässe auflösen und damit Produzenten und das verarbeitende Gewerbe in die Lage versetzt werden, Rückstände aufzuholen.
Ein anderes Risiko für die Wirtschaft sind die weltweit gestiegenen Energiepreise, die mit zum Anstieg der Inflationsrate beigetragen haben. Die Bundesregierung erwartet, dass sie sich im kommenden Jahr bei rund 2,2 Prozent bewegen und im Folgejahr unter 2 Prozent liegen wird.
Schon im ablaufenden Jahr zeigt sich der Arbeitsmarkt in Deutschland relativ robust, im Oktober betrug die Arbeitslosenquote 5,2 Prozent mit Tendenz zu einer weiteren Verbesserung. Damit ist gewährleistet, dass die Sozialversicherungsträger wie etwa die gesetzlichen Krankenkassen weiterhin mit stabilen Einnahmen über ihre Beiträge rechnen können. Zum Problem für die Wirtschaft könnte allerdings der sich verschärfende Mangel an Fachpersonal werden.
Die Akteure im Gesundheitswesen konnten für die ersten drei Quartale des Jahres 2021 eine positive Honorarentwicklung verbuchen, die bei den Zahnärztinnen und Zahnärzten mit +8,3 Prozent im Vorjahresvergleich außergewöhnlich deutlich ausfiel, was mit dem Ausnahmejahr 2020 zu erklären ist. Die Steigerung lag noch über dem Anstieg bei den Arznei- und Verbandmitteln (6,4 Prozent). Deutlich moderater fiel der Honoraranstieg bei den Krankenhausbehandlungen aus (3,4 Prozent). Das Honorarplus für ärztliche Behandlungen entwickelte sich in den ersten drei Quartalen mit 2,5 Prozent parallel zum Anstieg des Bruttosozialprodukts.
17.12.2021
Der Markt der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) steckt noch in den Kinderschuhen. Rund ein Jahr nach den ersten Zulassungen zeigt sich, wie wichtig Ärztinnen und Ärzte für ihren Erfolg sind.
Ein Jahr nach Zulassung der ersten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in Deutschland fällt die Bilanz gemischt aus: Die Nachfrage ist stark geprägt von der ärztlichen Verordnung, die Anwendungen werden längst noch nicht in allen Praxen als wertvolle Ergänzung im Behandlungsspektrum wahrgenommen und von den gesetzlichen Krankenkassen als steigender Kostenfaktor gefürchtet.
Nachdem am 6. Oktober 2020 die erste DiGA vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen worden ist, sind nach Schätzungen von Krankenkassen binnen Jahresfrist insgesamt rund 53.000 davon verordnet worden. Das BfArM hat mittlerweile rund 25 DiGA gelistet, die Ärztinnen und Ärzte zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen oder die Versicherte direkt bei ihrer Krankenkasse nachfragen können. Die Preise für diese Anwendungen bewegen sich zwischen 119 und 743 Euro und liegen im Mittel bei rund 400 Euro pro Verordnung je Quartal.
Fast neun von zehn DiGA werden derzeit von Ärztinnen und Ärzten verordnet, wie Zahlen des Ersatzkassenverbands vdek zeigen. Von den in einem Jahr ausgegebenen 24.000 Zugangscodes für DiGA zu ihren Lasten wurden nur 11 Prozent nach direkter Nachfrage der Versicherten bei den Kassen erstellt, 89 Prozent dagegen nach ärztlicher Verordnung. Die 24.000 Zugangscodes wurden für Patienten aus einem Kreis von insgesamt 28 Millionen Ersatzkassen-Versicherten ausgegeben.
Dennoch sehen die Krankenkassen in den DiGA einen wachsenden Markt mit dem Potenzial für weiter zunehmende Kosten. Sie mahnen deshalb schärfere Kriterien in den Zulassungsstudien an. Der GKV-Spitzenverband möchte erreichen, dass DiGA im Vergleich zu anderen Versorgungsangeboten einen mindestens gleich hohen Nutzen nachweisen sollten, bevor sie zugelassen werden, und drängt auf ein Höchstpreis-Modell ab dem ersten Tag der Erstattung.
Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) relativiert: Im Jahr 2021 müssten Krankenkassen nach ihrer Prognose mit Kosten von insgesamt 15 Millionen Euro für die Verordnung von DiGA rechnen – dies entspräche rund 0,005 Prozent der gesamten Verordnungskosten in Deutschland. Der Verband gibt auch zu bedenken, dass wegen der Zulassungsanforderungen mehr Kosten auf die Hersteller zukommen als auf Produzenten anderer digitaler Produkte.
Wie wichtig Ärztinnen und Ärzte für den Erfolg von DiGA sind, zeigen neben dem Verordnungsanteil auch die Angaben einer Krankenkasse, wonach nur rund ein Drittel der Versicherten, die einen Freischaltcode für eine DiGA erhalten, diesen auch einlösen. Mit ärztlicher Begleitung und Integration in die Therapie würde dieser Anteil voraussichtlich steigen. Laut Umfrage der AOK Rheinland/Hamburg besprechen bislang aber nur 57 Prozent der Befragten die Ergebnisse aus dem Einsatz von DiGA mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt.
Redaktion:
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