17.12.2021
Viele Tausend Ärztinnen und Ärzte beschäftigen sich in den kommenden Jahren in Deutschland mit dem Thema Praxisabgabe. Wichtig sind die rechtlichen Grundlagen, aber auch kreative Ideen.
Expertinnen und Experten raten stets, sich rechtzeitig mit dem Thema Praxisabgabe zu beschäftigen. Drei bis fünf Jahre vor dem erwünschten Ausstieg sollten sich die Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber erstmals Gedanken machen, wie sie vorgehen wollen.
Dazu gehört unter anderem die Überlegung, was sie eigentlich genau abgeben möchten: nur den Sitz oder auch die Immobilie, die Einrichtung, die Patientenkartei? Wichtig ist zudem, sich eine seriöse Vorstellung vom Praxiswert etwa durch Gutachter zu machen. Ein weiterer oft gehörter Tipp: Wer über eine Weiterbildungsbefugnis verfügt, kann frühzeitig Kontakte zu jüngeren Ärztinnen und Ärzten knüpfen – oft sind darunter potenzielle Interessentinnen oder Interessenten.
Rechtsanwälte empfehlen eine Verschwiegenheitserklärung, damit Kaufinteressenten die ihnen zur Verfügung gestellten Daten nicht anderweitig nutzen. Insbesondere um individuelle Fragen über einen Mustervertrag hinaus zu regeln, ist die Unterstützung von Rechtsanwälten hilfreich – zum Beispiel, wenn eine abzugebende Einzelpraxis in eine Kooperationsform überführt werden soll.
Wann aber müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Praxis informiert werden? Der „richtige“ Zeitpunkt ist individuell verschieden. Aus arbeitsrechtlichen Gründen muss die Information vor dem Übergang stattfinden. Zu beachten ist aber auch: Ein zu frühes Einweihen kann zu Unsicherheiten und unliebsamen Gerüchten führen.
Wie aber finden Inhaberinnen und Inhaber eine Nachfolge? Je schwieriger dies in einer Region ist, desto mehr sind kreative Ideen gefragt. Der Sohn eines überraschend verstorbenen Hausarztes in Thüringen fand einen Nachfolger per eBay. Ein Hausarzt in Schwaben machte mit einem witzigen Video auf YouTube auf seine Praxis aufmerksam – inzwischen gehört die Praxis zu einem MVZ.
Bei der Suche können Ärztinnen und Ärzte auch ihre Kommune ins Boot holen – diese würde schließlich massiv leiden, wenn die Praxis nicht wieder besetzt wird.
Immer mehr Gemeinden drehen unter dem Motto „Dorf sucht Doc“ eigene Werbevideos, in denen die Vorzüge der jeweiligen Region herausgestellt werden.
Eine Gemeinde im Bayerischen Wald ging noch weiter: Die Bürgermeisterin wies in der Suche nach einem neuen Hausarzt auf ihren Beziehungsstatus („unverheiratet“) hin. Ergebnis waren jede Menge Bewerbungen, auch von Ärzten.
17.12.2021
75 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen stellen Deutschlands Arzt- und Zahnarztpraxen jährlich aus. Geplant ist, sie möglichst bald ausschließlich elektronisch zu übermitteln. Bis es so weit ist, wird es aber noch etwas länger dauern als ursprünglich gedacht.
Vertragsarzt- und -zahnarztpraxen können Krankschreibungen und Rezepte noch bis 30. Juni 2022 in Papierform ausstellen. Dies hat der KBV-Vorstand in einer Richtlinie festgelegt und damit Vertragsärztinnen und Vertragsärzten weitere sechs Monate Frist eingeräumt, etablierte Prozesse zu nutzen, falls die elektronischen Wege für sie technisch noch nicht nutzbar sein sollten.
Die KBV begründete die Regelung damit, dass die erforderlichen Prozesse und Komponenten für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nach ihrer Beobachtung frühestens Mitte 2022 flächendeckend zur Verfügung stehen werden.
Damit erfährt der flächendeckende Start in die eAU, der eigentlich schon zum Jahresbeginn 2021 geplant war, eine erneute Verzögerung. Seit Oktober läuft die erste Massenanwendung der Telematikinfrastruktur (TI). Möglichst viele Arztpraxen sollten im Übergangsquartal IV/2021 auf die eAU umsteigen. Im laufenden Quartal hatten sich vor der KBV-Entscheidung aber viele ärztliche Institutionen für die Verschiebung ausgesprochen.
Eigentlich war geplant, dass ab Januar zunächst die Übermittlung von den Praxen an die Krankenkassen online erfolgt und ab 1. Juli 2022 dann auch die Übermittlung von den Krankenkassen an die Arbeitgeber.
Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) stellte positive Erfahrungen mit der eAU in den Vordergrund. Die bisherigen Erfahrungen mit der eAU zeigten, dass die Fehlerquote bei der Übermittlung relativ gering sei und mit der Zeit weiter sinke, hieß es nach der Übermittlung von 120.000 eAU innerhalb der ersten vier Wochen des vierten Quartals.
Die gematik sah auch für die Übermittlung einer deutlich höheren Zahl an eAU keine technischen Hindernisse. Bis Ende November waren mehr als eine halbe Million eAU über die Datenleitung gegangen. In Volllast werden es allerdings einmal mehr als 300.000 eAU pro Tag sein.
17.12.20021
Rund 31.400 Patientinnen und Patienten, davon 85 Prozent GKV-Versicherte, haben sich vergangenes Jahr an die kostenfreien zahnärztlichen Patientenberatungsstellen in Deutschland gewandt. Dies sind rund 2.000 Anfragen weniger als im Jahr zuvor.
In aller Regel geht es bei den Anfragen um zusätzliche Informationen oder Verständnisfragen. Nur vier Prozent der Anrufe beinhalteten Beschwerden. Mehr als die Hälfte der Anfragen drehte sich um Abrechnungs- und Rechtsfragen. Die kürzlich vorgelegte Auswertung der Beratungsstellen zeigt, dass mehrheitlich Frauen die Unterstützung in Anspruch nehmen: 63 Prozent der Anfragen kamen von Anruferinnen.
Rund drei Viertel der Anliegen konnten mit einer Wissensvermittlung während des Anrufs geklärt werden. In den anderen Fällen waren weitere Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner oder zusätzliche Unterstützungen erforderlich.
Die Patientenberatungsstellen sind eine gemeinsame Einrichtung von Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung. Sie werten die Anrufe als Wertschätzung und Vertrauen in die Beratung durch den Berufsstand.
Die leicht gesunkene Zahl an Anrufen im Vergleich zum Vorjahr führen sie auf die Pandemie und die in dieser Zeit zunächst insgesamt gesunkene Zahl an Patientinnen und Patienten in den Zahnarztpraxen zurück. Fragen im Zusammenhang mit Corona spielten in den Gesprächen kaum eine Rolle – nur ein Prozent der Anrufe ging zu diesem Thema ein.
Redaktion:
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