28.03.2022
Selten wurde so viel über die Arbeitsbedingungen von MFA diskutiert wie in den vergangenen Monaten. Die Diskussion zeigt, wie wertvoll die nichtärztlichen Mitarbeitenden für die Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber sind. Gleichzeitig wird der Wettbewerb um die gut qualifizierten Kräfte härter.
17.150 Verträge für die Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten (MFA) wurden im vergangenen Jahr in Deutschland abgeschlossen, fast zehn Prozent mehr als 2020 und auch etwas mehr als im Vor-Corona-Jahr 2019 (16.881 Verträge). Die Zahlen stammen vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Damit erfreut sich der Beruf insbesondere bei jungen Frauen ungebrochener Beliebtheit.
Die Wertschätzung, die sie für ihre Tätigkeit erhalten, müsste nach eigener und nach Wahrnehmung vieler Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber allerdings deutlich größer sein. Das hat sich auch bei der Debatte darüber gezeigt, ob MFA wie Pflegekräften in den Kliniken staatlicherseits ein Corona-Bonus ausgezahlt werden sollte.
Viele Ärztinnen und Ärzte machen sich inzwischen Sorgen, ob die MFA langfristig im Beruf bleiben, und deshalb auch, ob die Praxen ihr Leistungsangebot aufrechterhalten können.
Eine Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zeigt, wie prekär die Situation zum Teil schon ist. In der Umfrage gaben 46 Prozent der teilnehmenden Praxen an, dass sich auf ihre Stellenanzeigen keine Bewerberinnen und Bewerber gemeldet hätten. 52 Prozent sagten zudem, dass diejenigen, die sich gemeldet haben, nicht ausreichend qualifiziert für den Job gewesen seien.
Die Verfügbarkeit von qualifizierten MFA auf dem Arbeitsmarkt halten fast alle Teilnehmenden (94 Prozent) für schlecht. Mehr als zwei Drittel erwarten auch weiterhin substanzielle Probleme, geeignetes Personal auf dem Arbeitsmarkt zu finden.
Mehr als die Hälfte der Vertragsarztpraxen bildet nichtärztliches Fachpersonal aus. Hauptgrund für die Ausbildung ist die Qualifizierung von Personal, das langfristig in der eigenen Praxis eingesetzt werden soll.
Rund ein Viertel der Praxen ist allerdings von der Abwanderung selbst ausgebildeten Personals betroffen. Der größte Anteil der Auszubildenden (37,3 Prozent), der trotz Übernahmeangebots die Praxis verließ, wechselte in eine andere Arztpraxis. 18,7 Prozent wanderten hingegen in die Klinik ab.
Anders sieht es bei den MFA aus, die schon länger in der Praxis tätig sind und kündigen: Jeweils rund ein Fünftel orientiert sich entweder beruflich ganz neu oder wechselt ebenfalls in eine andere Praxis. Rund elf Prozent aus dieser Gruppe gehen in eine Klinik.
Gründe für Kündigungen von MFA sind neben Unzufriedenheit mit dem Gehalt und fehlender Anerkennung oft auch die unpassende Teamstruktur in der Praxis und mangelhafte oder schlechte Kommunikation.
Laut der Zi-Umfrage wirkt sich der Personalmangel bereits auf die Versorgungssituation in den Praxen aus: 15 Prozent der Praxen mussten zumindest zeitweise ihr Leistungsangebot deshalb einschränken.
30 Prozent der Praxen, die in den vergangenen zwei Jahren Personal suchten oder angestellt hatten, mussten zudem delegierbare Leistungen einschränken. 14,7 Prozent der vertragsärztlichen Praxen reduzierten laut Zi in den Jahren 2019 und 2020 ihren Leistungsumfang wegen fehlenden nichtärztlichen Personals.
Um das Personal zu halten, schütten rund drei Viertel der Praxen, die an der Umfrage teilgenommen haben, Sonderzahlungen oder andere Zulagen aus. Über die Hälfte zahlt Gehälter in Anlehnung an einen Tarifvertrag, 31 Prozent über Tarif. Fast jede zweite Praxis bietet außerdem Sachleistungen wie die Erstattung von Kinderbetreuungskosten oder die private Nutzung des Praxis-Pkw an.
Über zwei Drittel der Praxen nutzten auch die steuerfreie Corona-Sonderzahlung, im Schnitt wurden 856 Euro je nichtärztlichen Mitarbeiter pro Praxis ausgezahlt.
Praxen können sich aber auch an allgemeine Empfehlungen zur langfristigen Personalbindung halten. Dabei spielen Lob und Anerkennung durch Führungskräfte eine zentrale Rolle. Eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zeigt, dass nur rund ein Drittel der Angestellten häufig von ihren Vorgesetzten gelobt wird – obwohl es einen positiven Zusammenhang zwischen Lob und der gesundheitlichen Situation der Beschäftigten gibt.
28.03.2022
Die IT-Sicherheit spielt im gesamten Gesundheitswesen eine immer wichtigere Rolle – und damit steigt die Notwendigkeit, alle Nutzerinnen und Nutzer für dieses Thema zu sensibilisieren.
Mit welchen Maßnahmen dies gelingen kann, untersucht derzeit die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. An dem Projekt können sich Kliniken, Praxen und andere Versorgungseinrichtungen beteiligen. Ziel ist ein Maßnahmenkatalog mit Best-Practice-Beispielen, den alle medizinischen Einrichtungen als Basis für die Entwicklung eigener Maßnahmen nutzen können.
Im ersten Schritt sollen schon bewährte Maßnahmen erfasst werden. Die Initiatoren stufen das Thema auch für Praxen als relevant ein. Ein Weg, das Personal in Praxen stärker zu sensibilisieren, könnte die Einbettung regelmäßiger, automatisch erscheinender Erinnerungen oder Fragen zum Thema Sicherheit in das IT-System sein.
Rechtlich besondere Relevanz für Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber hat die seit 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie setzt unter anderem Regeln für Fälle, in denen Patientendaten verloren gehen oder bei einem Hacker-Angriff entwendet werden. So müssen beispielsweise Patientinnen und Patienten, aber auch Behörden umgehend informiert werden.
Verstöße gegen diese Regeln werden zum Teil scharf sanktioniert, wie kürzlich ein Beispiel aus Helsinki zeigte. Dort verhängte die Datenschutzbehörde eine Geldbuße in Höhe von mehr als 600.000 Euro gegen einen privaten Psychotherapieanbieter, nachdem Hacker bei ihm Patientendaten abgefischt und einen Erpressungsversuch gestartet hatten. Dem Anbieter werden eklatante IT-Sicherheitslücken und damit ein relativ leichter Zugang zu den Daten vorgeworfen.
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