Was genau ist ein Pedelec? Der Begriff sorgt häufig für Verwirrung, da im Alltag werden die Bezeichnungen Pedelec und E-Bike häufig als Synonyme verwendet werden. Jedoch handelt es sich bei einem E-Bike eigentlich um eine andere Fahrzeugklasse.
Pedelec
Ein Pedelec hat einen elektrischen Hilfsmotor (max. 250 Watt), der den Fahrer unterstützt, wenn dieser in die Pedale tritt. Bei einer Pedalunterstützung bis zu 25 km/h wird ein Pedelec juristisch als Fahrrad eingestuft. Es muss also keine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Das gilt auch für Pedelecs mit Anfahrhilfe bis 6 km/h.
S-Pedelec
S-Pedelecs sind Pedelecs, deren Motoren (max. 500 Watt) den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h unterstützt. S-Pedelecs werden nicht als Fahrräder, sondern als Kleinkrafträder eingestuft und sind somit zulassungspflichtig. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung für S-Pedelecs ist somit gesetzlich vorgeschrieben. Diese ist im EMobilSchutz der Zurich für kennzeichen bzw. versicherungspflichtige Kleinkrafträder enthalten.
E-Bike
Das E-Bike im engeren Sinne fährt mit Elektroantrieb per Drehgriff oder Schaltknopf, auch ohne Mittreten. E-Bikes gelten ebenfalls als Kleinkraftrad und sind somit genauso wie S-Pedelecs versicherungspflichtig.