- Gebäudeschäden verursacht durch Naturgewalten
- Schäden durch Leitungswasser, Nutzwärme oder Implosion
- Nebengebäude wie Gartenlauben
- Garagen und Carports am Versicherungsort
- Klima-, Wärmepumpen-, Solarheizungsanlagen sind mitversicherbar
- Gebäudezubehör, wie z.B. (Markisen, Schutzgitter, Rollläden, Antennen, Satellitenanlagen)
- Sachverständigenkosten
- Aufräumungskosten im Versicherungsfall
- Entseuchungskosten des Erdreichs (Dekontaminationskosten) ist mitversicherbar
- Unterbringungskosten bei Unbewohnbarkeit Ihres eigen genutzten Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhauses ist mitversicherbar