- Anwaltskosten (gemäß der gesetzlichen Gebührenordnung)
- Gerichts-, Zeugen- und Sachverständigenkosten
- Kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt ist mitversicherbar
- Mediation (Kosten bis 1. Instanz) ist mitversicherbar
- Übernahme von Prozesskosten der Gegenseite, aufgrund gerichtlicher Festsetzung ist mitversicherbar
- Kosten für Gerichtsvollzieher und bis zu 6 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist mitversicherbar
- Reisekosten, falls ein ausländisches Gericht Sie als Beschuldigten oder Partei lädt ist mitversicherbar
- Kosten für Dolmetscher bei Strafverfolgung im Ausland ist mitversicherbar
- Bei Streitigkeiten bzgl. Bauprojekten ist mitversicherbar