Beim Festgeld (Termineinlage) wird eine bestimmte Laufzeit vereinbart, nach der Sie automatisch über das angelegte Geld verfügen können. Beim FestzinsSparen hingegen handelt es sich um eine Spareinlage und Sie müssen eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten zum Ablauf der Festzinsdauer einhalten, bevor über die Einlage verfügt werden kann. Erfolgt hingegen keine Kündigung, wird der Anlagebetrag zum dann geltenden Zinssatz für die gleiche Anlagedauer automatisch wieder angelegt (gemäß Prolongationsabrede in den Bedingungen für das FestzinsSparen).