Prämienangebot
Für Wertpapiere, die auf die Depots der Depotmodelle db PrivatDepot, db InvestmentDepot, maxblue Depot sowie Orderbegleitendes Wertpapiergeschäft, PrivatMandat Premium und PrivatMandat Aktiv (nachfolgend „Depot“) der Deutsche Bank AG (nachfolgend „Deutsche Bank“) übertragen werden sowie für Kontoguthaben, welches in einem Depot angelegt wird, zahlt die Deutsche Bank nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen eine Geldprämie.
Dieses Angebot gilt nicht für Kunden des Unternehmensbereichs Deutsche Bank Wealth Management, für DVAG-Kunden sowie für die digitale Vermögensverwaltung ROBIN. Ebenso sind Produkte des Zurich Konzerns von dem Angebot ausgeschlossen.
Prämienhöhe
Die Prämienhöhe beträgt 0,5% des Wertes der auf ein Depot übertragenen oder angelegten Wertpapiere.
Für die Depotmodelle db PrivatDepot, db InvestmentDepot, Orderbegleitendes Wertpapiergeschäft, PrivatMandat Premium und PrivatMandat Aktiv beträgt die Geldprämie je Kunde insgesamt maximal 7.500,- Euro und für das Depotmodell maxblue Depot maximal 500,- Euro je Kunde. Der Maximalbetrag von 7.500,- Euro bzw. 500,- Euro bei maxblue Depots ist erreicht, wenn die Summe aller bisher an den Kunden geleisteten Prämienzahlungen ab dem 1. Januar 2023 dem Maximalbetrag von 7.500,- Euro bzw. 500,- Euro bei maxblue Depots entspricht.
Als ein Kunde im Sinne dieser Bedingungen sind auch Personenmehrheiten von Gemeinschaftskonten und -depots zu verstehen. Ein Prämienanspruch steht nur der Gemeinschaft von Gemeinschaftskonten und -depots zu.
Prämienbegünstigte Wertpapiere
Prämienbegünstigt sind Wertpapiereingänge, die innerhalb des Zeitraums vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 im Wert von insgesamt mindestens 10.000,- Euro bzw. maxblue mindestens 5.000,- Euro von anderen Instituten auf ein Depot bei der Deutschen Bank erfolgen.
Zur Berechnung der Geldprämie wird der Wert der übertragenen Wertpapiere berücksichtigt, der jeweils in der Wertpapierabrechnung am nächsten Bankarbeitstag nach Einbuchung der Wertpapiere im Depot bei der Deutschen Bank ausgewiesen wird.
Ausgenommen von der Berechnung der Prämie ist der Wert von Wertpapieren, die aus Depots, die bei Unternehmen, die zum Deutsche Bank Konzern (z. B. Deutsche Bank AG einschließlich der Marken maxblue und Postbank, norisbank, Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA, DWS) sowie des Zurich Konzerns gehören, geführt werden, übertragen wurden. Ausgenommen von der Berechnung der Prämie sind ebenfalls Wertpapiere, die gesperrt oder nicht fungibel sind (z. B. Belegschaftsaktien, verpfändete Wertpapiere, ADR russischer Emittenten) oder an denen Dritten ein Nießbrauch eingeräumt ist.
Prämienbegünstigte Kontoguthaben
Prämienbegünstigt ist Kontoguthaben, das im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 im Wert von mindestens 10.000,- Euro bzw. maxblue mindestens 5.000,- Euro in einem Depot der Depotmodelle db PrivatDepot, db InvestmentDepot, maxblue Depot sowie Orderbegleitendes Wertpapiergeschäft bei der Deutschen Bank in Wertpapieren angelegt oder in ein kostenpflichtiges db PrivatMandat Aktiv oder ein Premium Vermögensverwaltungsmandat investiert wird.
Zur Berechnung der Geldprämie wird der Wert der neu erworbenen Wertpapiere berücksichtigt, der jeweils in der Wertpapierabrechnung am nächsten Bankarbeitstag nach Einbuchung der Wertpapiere im Depot bei der Deutschen Bank ausgewiesen wird.
Für Kontoguthaben, das in ein kostenpflichtiges db PrivatMandat Aktiv oder Premium Vermögensverwaltungsmandat einbezogen wurde, wird zur Berechnung der oben genannten Geldprämie der Wert des Guthabens berücksichtigt, zu dem es in das Vermögensverwaltungsmandat erstmals einbezogen wurde.
Ausgenommen von der Berechnung der Prämie sind Kontoguthaben, die aus einem vorausgegangenen Verkauf, einer Ausschüttung, Dividendenzahlung oder Fälligkeit von Wertpapieren aus Depots von Instituten, die zum Deutsche Bank-Konzern gehören (z.B. Deutsche Bank AG einschließlich der Marken maxblue und Postbank, norisbank, Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA, DWS) resultieren. Ebenfalls sind fällige Versicherungsprodukte der Zurich Versicherung von der Berechnung der Prämie ausgeschlossen.
Fälligkeit / Zahlung der Prämie
Die Prämienzahlung erfolgt innerhalb von zwei Wochen, nachdem die prämienbegünstigten Wertpapiere auf das Depot des Kunden bei der Deutschen Bank eingebucht wurden bzw. das Kontoguthaben in ein kostenpflichtiges db PrivatMandat Aktiv oder -Premium Vermögensverwaltungsmandat einbezogen und hiervon der erste Wertpapierkauf, der im Gegenwert mindestens dem Betrag der Depotwechselprämie entspricht, getätigt wurde.
Bei maxblue erfolgt die Prämienzahlung innerhalb dieser Frist erst nach Hinweis des Kunden an die Deutsche Bank auf den Wertpapiereingang bei maxblue.
Die Zahlung der Depotwechselprämie erfolgt auf das Konto des Kunden bei der Deutschen Bank.
Mindestanlagedauer / Prämienrückforderung
Der Kunde hat Anspruch auf die Prämie, wenn die übertragenen bzw. zu Lasten seines Kontoguthabens gekauften Wertpapiere oder deren Gegenwert zum Zeitpunkt der Einbuchung im Empfängerdepot und der am 31. Dezember 2023 bei der Deutschen Bank vorhandene Wertpapierbestand bzw. das Kontoguthaben für mindestens ein Jahr dauerhaft bei der Deutschen Bank angelegt werden. Marktwertveränderungen oder ein Verkauf der übertragenen Wertpapiere und die Umschichtung in andere Anlagen bei der Deutschen Bank einschließlich Postbank berühren den Prämienanspruch nicht. Umschichtungen innerhalb der Deutschen Bank führen nicht erneut zu einem Prämienanspruch des Kunden.
Anderenfalls reduziert sich der Prämienanspruch um 0,5 % (d. h. er reduziert sich um maximal 7.500,- Euro bzw. bei maxblue Depots um maximal 500,- Euro) des in der Wertpapierabrechnung ausgewiesenen Kurswertes der Wertpapiere am Tag der Ausbuchung aus dem Depot bzw. des aus einem db PrivatMandat Aktiv oder Premium Vermögensverwaltungsmandat entnommenen Geldbetrages. In diesen Fällen wird die Deutsche Bank bereits ausgezahlte Prämien in dieser Höhe wieder zurückfordern.
Umschichtungen von einem prämienberechtigten Depotmodell in ein maxblue-Depot innerhalb eines Jahres reduzieren den Prämienanspruch auf maximal 500,- €. Etwaig ausgezahlte Prämien, die diesen Betrag übersteigen, wird die Deutsche Bank zurückfordern.
Geltungsdauer
Die Deutsche Bank behält sich vor, diese Aktion jederzeit und ohne vorherige Ankündigung insgesamt oder in Teilen zu beenden oder zu modifizieren – sie gilt befristet bis zum 31. Dezember 2024. Stichtag ist das Datum des Wertpapiereingangs bzw. des Wertpapierkaufes. Bereits entstandene Prämienansprüche bleiben davon unberührt. Im Übrigen gelten die allgemeinen und produktbezogenen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bank.
Steuerliche Behandlung
Die Deutsche Bank darf in steuerlichen Angelegenheiten nicht beraten. Zu den steuerlichen Auswirkungen eines Depotübertrages, insbesondere bei einem Gläubigerwechsel, sowie zu der steuerlichen Behandlung der Geldprämie kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater. Die Geldprämie ist steuerpflichtig. Sollten Sie uns Wertpapiere übertragen, so gilt diese Prämie nach § 22 Nr. 3 EstG als sonstige Leistung und muss von Ihnen in Ihrer Steuererklärung angegeben werden. Hierbei können ggf. Freigrenzen zum Tragen kommen.
Falls Sie Kontoguthaben für den Kauf von Wertpapieren nutzen, so wird die Prämie nicht unmittelbar besteuert, sondern die steuerlichen Anschaffungskosten der gekauften Wertpapiere werden um die Prämie gemindert.
Stand: 01.01.2024
Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main