Seit November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) , das im Jahr 2023 zuletzt geändert wurde. Dort ist festgelegt, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen. Das Gesetz enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden. Eigentümer von Bestandsgebäuden müssen bestimmte Nachrüst- und Austauschpflichten erfüllen. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale.
Das EU-Paket „Fit für 55“ schreibt für bestehende Gebäude Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz fest. Dadurch will die EU Modernisierungen vorantreiben und den Zustand von Gebäuden verbessern.