Dieser Bereich hilft Ihnen dabei, einen Überblick über die Zugriffe durch Drittanbieter auf Ihr Konto zu erhalten. Gemäß der überarbeiteten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) dürfen Drittanbieter über definierte Schnittstellen auf Ihre Zahlungsverkehrskonten zugreifen und Zahlungen auslösen. Dies bedarf Ihrer Zustimmung, in dem Sie die Berechtigung zum Zugriff auf Kontoinformationen oder eine Zahlung mit Ihren Online-Sicherheitsverfahren (z.B. Online-Banking PIN und photoTAN) während des Abrufs der Kontoinformationen oder der Zahlungsauslösung freigeben.
Zum Abrufen von Kontoinformationen können Sie Drittanbietern auch Berechtigungen auf Zeit erteilen, d.h. Sie stimmen dem Abruf von Kontoinformationen einmalig mittels Ihrer Online-Sicherheitsverfahren zu und erteilen einem Drittanbieter das Recht für eine festgelegte Dauer (maximal 180 Tage) automatisiert Ihre Umsätze (maximal 180 Tage rückwirkend) abzurufen.
Weitere Informationen zum Thema PSD2 finden Sie .
In diesem Bereich erhalten Sie eine Übersicht über den Status Ihres Zugangs für Drittanbieter, erteilte Berechtigungen und vergangene Zugriffe durch Drittanbieter auf Ihr Konto.