Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung
Bei der Vorfälligkeitsentschädigung handelt es sich um den der Bank durch die vorzeitige (Teil-)Rückzahlung entstehende Schaden.
Situationsabhängig kann es sich bei der hier ausgewiesenen Vorfälligkeitsentschädigung auch um ein "Aufhebungsentgelt" bzw. eine "Nichtabnahmeentschädigung" (bei noch nicht ausgezahlten Darlehen) handeln.
Weitere Informationen können Sie unter "Details zur Berechnung" abrufen.