SEPA-Lastschrift

Auf dieser Seite können Sie Ihre Lastschrifteinzüge beauftragen. Mit der SEPA-Lastschrift können auf Basis europaweit einheitlicher Standards und Rechtsgrundlagen Euro Rechnungsbeträge von Zahlungsverkehrskonten in Deutschland und den anderen  Ländern des SEPA-Raums eingezogen werden.

Bitte beachten Sie, dass die SEPA-Lastschrift mit zwei unterschiedlichen Lastschrifttypen erstellt werden kann: Der SEPA-Basislastschrift und der SEPA-Firmenlastschrift. Im Formular SEPA-Lastschrift können Sie nur dann beide Varianten der SEPA-Lastschrift nutzen, wenn Sie dafür freigeschaltet wurden. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an den telefonischen Kundensupport oder an Ihren Berater.

Außerdem ist für die Einreichung von SEPA-Lastschriften eine Gläubiger-ID erforderlich, die Sie bei der Bundesbank erhalten.

Mehr Informationen zur SEPA-Lastschrift finden Sie auch hier.

Falls Sie häufig identische Lastschriften beauftragen, können Sie diesen Vorgang vereinfachen, indem  Sie Lastschrift-Vorlagen einrichten. 

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