Orderannahmezeiten
Welche Orderannahmezeiten muss ich berücksichtigen?
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Annahmezeiten für Wertpapierkauf- oder –verkaufsorders im variablen Handel an den wichtigsten Börsenplätzen bzw. die Annahmezeiten für die gleichtägige außerbörsliche Ausführung von Orders in Investmentfonds.
Bitte beachten Sie:
Die hier dargestellten Annahmezeiten sind Regel-Annahmeschlusszeiten der Deutschen Bank für eine möglichst gleichtägige Auftragsausführung (soweit nichts anderes vermerkt ist). Sie treffen jedoch keine Aussage über die tatsächliche gleichtägige Ausführung an den jeweiligen Börsen bzw. im jeweiligen außerbörslichen Handel.
Die zeitige Ausführung kann bei Aufträgen, die vor dem Annahmeschluss erteilt werden, nicht gewährleistet werden. Die Auftragsausführung ist vielmehr von der Auftragsannahme und von der Abwicklung des Börsenhandels am jeweiligen Börsenplatz oder ggf. im jeweiligen außerbörslichen Handel abhängig.
Bitte beachten Sie bei der Ordererteilung für ausländische Börsenplätze, dass Aufträge, die außerhalb der Arbeitstage in Deutschland erteilt werden, gegebenenfalls erst einen Börsentag später an den jeweiligen Handelsplatz weitergeleitet werden. Unterschiedliche Sommer-/Winter-Umstellungszeitpunkte im Lande der jeweiligen Auslandsbörse und in Deutschland führen nicht zu einer "Verlängerung/Veränderung" der genannten Mitteleuropäischen Zeiten. Nach Annahmeschluss der Deutschen Bank erteilte Aufträge, die nur für den Tag der Erteilung des Auftrags gültig sind, werden abgelehnt. Sonstige Aufträge werden zur Ausführung am nächstmöglichen Termin vorgemerkt.
An XETRA gehandelte Wertpapiere |
17:30 Uhr |
Übrige inländische Präsenzbörsen | |
Aktien | 22:00 Uhr |
Exchange Traded Products und Fonds |
22:00 Uhr |
Anleihen |
Annahmeschluss |
Börse Stuttgart |
18:00 Uhr |
Übrige Börsen |
17:30 Uhr |
Strukturierte Produkte, Anlage- und Hebelprodukte |
Annahmeschluss |
Börsen Frankfurt, Stuttgart |
22:00 Uhr |
Übrige Börsen |
20:00 Uhr |
Investmentfonds im außerbörslichen Handel gegen die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG): Die Zeiten richten sich nach den Annahmeschlusszeiten der jeweiligen Depotbank und den Abwicklungswegen. Bei Investmentfonds der DWS entsprechen die Annahmeschlüsse der Bank den im Fondsprospekt angegebenen Zeiten. Bei anderen KVGs liegen die Annahmeschlusszeiten in der Regel 45 Minuten, in Einzelfällen bis zu 2 Stunden vor den im Prospekt angegebenen Zeiten.
Bitte beachten Sie, dass es für bestimmte Wertpapierarten (z.B. Genussscheine, Bezugsrechte) gesonderte Handelszeiten geben kann, dass diese sich von Börse zu Börse unterscheiden bzw. dass die Handelszeiten auch abweichend von Regelungen für eine Produktgruppe (z.B. Derivate) von Emittenten abweichend geregelt sein können. Bitte informieren Sie sich ggf. vorher auf den Internetseiten der Börsen oder Emittenten über deren Regelungen. Eine Orderannahme – und somit eine taggleiche Ausführung – durch die Börse kann kurz vor Handelsschluss nicht garantiert werden.
Ausländische Börsenplätze: Die Annahmeschlusszeiten der ausländischen Börsen richtet sich nach den Handelszeiten am jeweiligen Handelsplatz. Auch hier kann eine Orderannahme – und somit eine taggleiche Ausführung – durch die Börse kurz vor Handelsschluss nicht garantiert werden.