Die Verordnung (EU) Nr. 2019/2088 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten – auch Offenlegungsverordnung genannt – sieht neue Transparenzpflichten im Hinblick auf Nachhaltigkeitskriterien und Nachhaltigkeitsrisiken vor. Hiernach sind u.a. Offenlegungen auf der Website sowohl auf Ebene von Produkten, welche z. B. ökologische oder soziale Merkmale berücksichtigen, als auch auf Unternehmensebene vorzunehmen.
Die nachfolgenden Veröffentlichungen beziehen sich auf die gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungen auf Websites gemäß der Offenlegungsverordnung.