Mehr Förderberechtigte

KfW-Mittel zum Heizungstausch jetzt auch für WEG

Fördermittel zur Modernisierung von Heizungsanlagen reicht die KfW jetzt unter anderem auch an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) aus. Die staatliche Förderbank hat zudem ihre Konditionen für Kredite aktualisiert.

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Auch Privatpersonen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können sich seit dem 28.05.2024 im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren und Anträge auf die neue Heizungsförderung bei der Förderbank einreichen, wenn Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden. Gleiches gilt nunmehr für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern.

Auch wer bereits förderfähige Vorhaben der Heizungsmodernisierung begonnen hat, kann nachträglich einen Antrag stellen: Bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger am 29.12.2023 und dem 31.08.2024 kann dieser bis zum 30.11.2024 nachgereicht werden.

KfW fördert bis zu 70 Prozent

Die Mittel sind über das Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (Zuschuss Nr. 458) abrufbar. Möglich ist ein Zuschuss von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung.

  • Der Umfang des Zuschusses richtet sich nach der Höhe der förderfähigen Kosten. Bei Einfamilienhäusern beispielsweise werden Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro berücksichtigt.
  • Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht.

Gut zu wissen: Ab Ende August 2024 sollen auch Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sowie von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland einen Antrag stellen können – sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.

Zuschüsse durch günstige Kredite ergänzen

Eventuell kommt für Ihre Kundinnen oder Kunden auch ein KfW-„Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“ (Nr. 358, 359) infrage. Diesen gibt es für bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Modernisierung von Wohngebäuden. Möglich sind bis zu 120.000 Euro zinsvergünstigter Kredit je Wohneinheit – zusätzlich zu bereits erteilten Zuschüssen. Bei einem Haushaltsnettoeinkommen von bis zu 90.000 Euro im Jahr winkt ein weiterer Zinsvorteil. Beim Ergänzungskredit Plus (Nr. 358) ist ein effektiver Jahreszins ab 0,01 Prozent möglich (Stand: 11.06.2024), die Konditionen variieren nach Laufzeit, Zinsbindung, tilgungsfreier Anlaufzeit, Haushaltsnettoeinkommen sowie Veränderungen am Kapitalmarkt.

Weisen Sie Ihre Kundinnen und Kunden gern auf den erweiterten Berechtigtenkreis und die neuen Möglichkeiten für Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen der KfW hin.

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