Neuregelung zum Energieausweis
Energiepass für fast jedes Gebäude nötig
Mehr Klimabewusstsein schaffen: Bei Beantragungen ist neu die Einreichung von Gebäudeenergieausweisen als Bestandteil für die Baufinanzierung Ihrer Kundinnen und Kunden verpflichtend. Der Schritt verspricht interessante Anknüpfungspunkte für Gespräche über weitergehende energetische Baumaßnahmen.
In den heutigen Zeiten gilt es, bestmöglich das Bewusstsein für ökologische und nachhaltige Baufinanzierungen zu stärken. Daher ist jetzt bei jeder Finanzierung ein entsprechender Energieausweis mit einzureichen. Die Neuregelung gilt konzernweit. Wichtig: Fehlt der Energieausweis noch, erfolgt trotzdem eine Kreditprüfung und -bearbeitung. Ihre Kundinnen und Kunden erhalten jedoch bei jeder (Teil-)Auszahlung und nach Vollauszahlung eine Erinnerung, das Dokument zuzusenden. Sofern bereits aktuelle Unterlagen vorliegen, reichen Sie diese in jedem Fall mit ein.
Nutzen Sie diese Anforderung gern unterstützend in den Gesprächen mit Ihren Kundinnen und Kunden für die Berücksichtigung von Maßnahmen zur Energieeinsparung respektive Investitionen in eine verbesserte Energieeffizienz. So helfen Sie aktiv mit, klimagerechte Maßnahmen umzusetzen. In diesem Bereich scheinen in den kommenden Jahren deutliche Wachstumsimpulse möglich. Gute Finanzierungskonditionen bietet Ihren Kundinnen und Kunden zum Beispiel das BHW KlimaDarlehen.
Mit Beratung punkten
Sollte ihre Kundin oder Ihr Kunde noch nicht über einen Energieausweis für Gebäude verfügen, weisen Sie diese gern darauf hin, dass diese Unterlagen nicht erst seit der Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2020 für fast alle Wohngebäude zwingend erforderlich sind. Wesentliche Ausnahmen gibt es nur für selbstgenutzte Bestandsimmobilien. Die Dokumente haben eine Gültigkeit von zehn Jahren.
Punkten Sie bei dieser Gelegenheit mit Kompetenz und besprechen Sie mit betroffenen Kundinnen und Kunden, ob diese einen bedarfsorientierten Gebäudeenergieausweis benötigen oder ob auch ein günstigerer verbrauchsorientierter Energiepass ausreichend ist. Beide sollten von einem anerkannten Experten ausgestellt werden, die sich zum Beispiel über eine Internetsuche über die bundeseigene Deutsche Energie-Agentur (dena) finden lassen. Online sind auch billigere Direktangebote zu finden, bei deren Nutzung laut Verbraucherzentralen allerdings Qualitätsmängel drohen.