Regierungswechsel

Förderinstrumente bleiben vorerst bestehen

Zurzeit gibt es keinen regulären Bundeshaushalt für das laufende Jahr. Dennoch sollen bereits zugesagte Fördermittel für den Bereich Wohneigentum weiterhin bestehen bleiben und wie gewohnt ausgezahlt werden.

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Nach den vorgezogenen Neuwahlen läuft noch die Bildung einer neuen Bundesregierung. Daher besteht kein regulärer Bundeshaushalt für 2025, der auch staatliche Fördermittel für Neubau oder energetische Erneuerung von Bestandsbauten finanziert. Haben Kundinnen und Kunden von ihnen diese bereits zugesagt bekommen, können Sie diese beruhigen: Solche Zahlungen laufen vorerst weiter im Rahmen der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung, wie unter anderem das für die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) mit zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Website mitteilt. Entsprechende Regelungen sollten auch für Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gelten.

Denn während neue finanzielle Verpflichtungen vom Bund nur eingeschränkt eingegangen werden dürfen, werden „Förderprogramme oder Baumaßnahmen, die … bereits bewilligt wurden, … weiter fortgesetzt – hier gibt das Grundgesetz klare Regeln vor“, wie es in einem FAQ der geschäftsführenden Bundesregierung dazu heißt.

Künftige Förderkulisse unklar

Unter anderem wie es mit der staatlichen Förderkulisse weitergeht, ist derzeit offen. Einerseits erscheint es angesichts neuer Mehrheiten im Bundestag unwahrscheinlich, dass alle Programme weitergeführt werden wie bisher. Andererseits hatte das Parlament noch in der inzwischen abgeschlossenen 20. Legislaturperiode mit verfassungsändernder Mehrheit beschlossen, die Staatsverschuldung zugunsten von Infrastrukturmaßnahmen erheblich auszuweiten – das eröffnet einer kommenden neuen Bundesregierung finanzielle Spielräume bei der Förderung von Bau, Erwerb oder Ertüchtigung von Wohneigentum.

Dessen fortgesetzte Förderung fand sich beispielsweise auch in den Wahlprogrammen der wahrscheinlichen neuen Koalitionsparteien. Wie genau diese Grundsatzforderung künftig ausgestaltet wird, verfolgen Sie gern aktuell, um Ihren Kunden und Kundinnen jeweils auch eine umfassende Beratung zu Fördermöglichkeiten leisten zu können.

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