Neue Grundsteuer-Regelungen
Was jetzt auf Immobilienbesitzer zukommt
Die Finanzämter starten mit Datenabfragen bei Immobilieneignern für die anstehende Neufassung der Grundsteuer. Die Reform kann auch Auswirkungen auf die Kalkulation von Bau- und Kaufprojekten für Häuser oder Wohnungen haben.
Die meisten Immobilienbesitzer in Deutschland werden ab März Post vom Finanzamt bekommen: Die Behörden starten die Datenerhebung für die anstehende Neuberechnung der Grundsteuer. Wer über ein bebautes oder unbebautes Grundstück verfügt, ist dann verpflichtet, zwischen Juli und Oktober Angaben zu seinem Eigentum zu machen. Diese sind zwingend über die elektronische Steuererklärung ELSTER einzureichen.
Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 10. April 2018 die bisherige Bemessung der Grundsteuer für rechtswidrig erklärt und vom Gesetzgeber eine inzwischen beschlossene Neufassung verlangt. Die Richter sahen den Gleichheitsgrundsatz verletzt, da die Steuer bislang auf Einheitswerten aus den Jahren 1964 (in Westdeutschland) beziehungsweise 1935 (in den neuen Bundesländern) basierte und Wertänderungen seitdem zu wenig berücksichtigt wurden. Die Grundsteuer muss spätestens zum 31. Dezember 2024 in neuer Form erhoben werden.
Diese lange Übergangsfrist gilt, weil die Aktualisierung der Datengrundlage als extrem aufwendig gilt. So müssen Datensätze für rund 35 Millionen Liegenschaften einschließlich möglicher Bebauung neu erhoben werden. Zudem gilt die Grundsteuer als die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen neben der Gewerbesteuer. Daher sollen die Gesamteinnahmen auch nach der Reform annähernd stabil bleiben.
Individuelle Auswirkungen unklar
Experten erwarten aber Verschiebungen bei der Belastung von Immobilieneignern – manche werden künftig mehr, manche weniger bezahlen müssen. Die genauen individuellen Auswirkungen sind meist offen. Denn die Berechnung der Grundsteuer gilt als sehr komplex. So haben im Rahmen der Reform nicht nur einige Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg oder Niedersachsen die Möglichkeit einer Öffnungsklausel genutzt und weichen von der vom Bund vorgeschlagenen Neuregelung ab. Zusätzlich unterscheidet sich der Hebesatz von Kommune zu Kommune.
Auch Bauwillige oder Käuferinnen und Käufer dürften daher noch einige Zeit im Unklaren bleiben, was sie in Zukunft an Grundsteuer schuldig sein werden. Weil diese in die Kalkulation ihres Projekts mit einfließen muss, sollten sie sich zeitnah informieren und möglichst Rat von Fachleuten suchen. Die Lohnsteuerhilfe Bayern weist darauf hin, dass Unterstützung durch Lohnsteuerhilfevereine dabei gesetzlich untersagt ist und rät Betroffenen, sich an einen Steuerberater zu wenden oder sich im Internet zum Beispiel über den www.steuerchatbot.de der Finanzbehörden kundig zu machen.
Berater sollten im Gespräch auf die anstehenden Änderungen hinweisen und ihren Kunden empfehlen, sich frühzeitig über die individuellen Auswirkungen zu informieren.