Schön, dass Sie uns über die Änderung Ihres Familienstands informieren.
Sie haben einen neuen Namen angenommen? Dann beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Namensänderung.
per Post mit.
Ihr Name hat sich nicht geändert? Dann teilen Sie uns Ihren neuen Familienstand gerne schriftlichUnser Tipp für Sie:
Wenn Sie einen Freistellungsauftrag hinterlegt haben, kann es notwendig sein, diesen anzupassen.