Diese steht im PIN-Brief. Wenn es mehrere Zugänge zum Telefon-Banking gibt, z. B. bei einem Gemeinschaftskonto, gehört zu jeder Telefon-PIN eine Verfügungsberechtigtennummer. Die Nummer ist zweistellig und lautet in der Regel "01" für den ersten Zugang, "02" für den zweiten Zugang usw.