Wer ist mein Ansprechpartner zum Thema Pfändungen?

Bleiben Rechnungen unbezahlt, können Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirken und damit die Zwangsvollstreckung in Konten des Schuldners betreiben. Die Konten des Schuldners müssen in einem solchen Fall gesperrt werden.

Damit man bei einer Pfändung zum Beispiel seine Miete auch weiterhin bezahlen und für die Lebenshaltungskosten aufkommen kann, wurde das "Pfändungsschutzkonto" eingeführt. Auf unserer Informationsseite zum Pfändungsschutzkonto haben wir die wichtigsten Details zu Pfändungen zusammengestellt.

Sie möchten Ihre Pfändung begleichen?

Am einfachsten können Sie Zahlungen an Gläubiger in Ihrem Online-Banking unter Services > Online SelfServices > Pfändung > Pfändung - Zahlung / Teilzahlung an Gläubiger beauftragen.

Sie möchten Ihr Deutsche Bank Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln?

Hierzu wenden Sie sich bitte an den telefonischen Pfändungsservice. Die Rufnummer lautet 069 910-10096. Halten Sie bitte möglichst Ihre Telefon-Banking-Geheimzahl bereit.


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