Informationen zum Top-5-Ausführungsplatz-Report und dem Bericht zur Ausführungsqualität nach § 82 Abs. 9 WpHG

Wertpapierfirmen sind nach § 82 Abs. 9 WpHG gesetzlich dazu verpflichtet, einmal jährlich für jede Wertpapierkategorie einen Report zu den wichtigsten fünf Ausführungsplätzen zu veröffentlichen. In den einzelnen Reports werden die im vergangenen Jahr am jeweiligen Handelsplatz ausgeführten Kundenorders (Anzahl, Volumen, prozentuale Verteilung etc.) zusammengefasst.


Der Report für das Jahr 2017 ist auf Basis der vorhandenen Daten und ohne Vollständigkeitsanspruch erstellt worden (Best-Effort-Basis).


Zusammen mit dem Top-5-Ausführungsplatz-Bericht wird zudem für jede Wertpapierkategorie ein Qualitätsreport zur Erläuterung diverser Aspekte der Orderausführung vor einem qualitativen Hintergrund, zum Beispiel die Gewichtung der verschiedenen Faktoren zur Ermittlung oder enge Verbindungen zu den Ausführungsplätzen, zur Verfügung gestellt. Beide Reports sollen Ihnen die Möglichkeit geben, die Qualität der Ausführung der Bank zu überprüfen, die Top 5 Ausführungsplätze des vergangenen Jahres zu identifizieren und zu analysieren.

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