Belegschaftsaktien: Mitarbeiter aktiv beteiligen
Belegschaftsaktien sind ein bekanntes und vielfach erprobtes Instrument für börsennotierte Aktiengesellschaften mit dem Privileg staatlicher Förderung. Mit dem Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz wurde am 1. Juli 2021 die Förderung je Mitarbeiter von 360 Euro auf 1440 Euro im Jahr erhöht. Sie kann nun auch im Wege der Gehaltsumwandlung in Anspruch genommen werden. Ferner wurden Mitarbeiterbeteiligungsfonds als neue Instrumente der indirekten und überbetrieblichen Kapitalbeteiligung eingeführt.
Werden Aktien aus einer Kapitalerhöhung ausgegeben, stärkt das Unternehmen damit seine Eigenkapitalausstattung. Alternativ können auch bereits bestehende Aktien, z. B. aus Treasury Stocks, eingesetzt werden. Für die Mitarbeiter sind Belegschaftsaktien ein attraktiver Bestandteil der Vermögensbildung mit der Chance, Dividendenerträge zu erzielen und bei entsprechender Börsenentwicklung einen Kursgewinn zu realisieren.
Maßgeschneiderte Konzeption und technische Durchführbarkeit lassen sich mit Unterstützung der Deutschen Bank leicht erreichen. Bei der Ausgestaltung eines Programms stehen verschiedene Elemente zur Wahl, die seine Attraktivität beeinflussen.
- Vergünstigung durch den Arbeitgeber, etwa mit einem gestaffelten Zuschuss für den Aktienerwerb
- Zusätzliche Anreize für das Halten von Belegschaftsaktien (z. B. Gratisaktien/ Matching Shares)
- Gewährung von Optionsrechten, die zum verbilligten Bezug von Aktien berechtigen
- Einsatz innovativer Gestaltungsformen, etwa in Form von Zertifikaten
- Belegung mit Sperrfristen, die bis zu einem Verkauf durch den Arbeitnehmer einzuhalten sind
Bei der Auflegung sind somit verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, die über die Ausschöpfung der steuerlichen Förderung hinausgehen. Beispielsweise könnte für global agierende Unternehmen ein Belegschaftsaktienprogramm interessant sein, das international für alle Mitarbeiter einheitlich ausgestaltet wird.