Staatliche Förderungen und Zuschüsse für Immobilienprojekte

Zu Hause fühlen

Von staatlichen Förderungen für Immobilienprojekte könnten auch Sie profitieren - egal ob Sie kaufen, modernisieren oder umbauen.  Je nachdem, wann Sie Ihre Immobilienträume wahr werden lassen wollen, gibt es unterschiedliche Förderungen. Erste Informationen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

Ihre Vorteile:

Attraktive Zuschüsse und günstige Kredite

Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage

Förderung von Nebenkosten

Jetzt Immobilientraum verwirklichen

Nutzen Sie die derzeit günstigen Kredite und Zuschüsse, um Ihre Wünsche zu verwirklichen. Lassen Sie sich am besten durch unsere Spezialisten beraten. Gerne erstellen wir Ihnen ein Finanzierungskonzept mit optimaler Ausschöpfung der staatlichen Förderungen. 

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist eine Förderbank. Sie bietet zusätzlich zur Finanzierung über die Hausbank vergünstigte Kredite und Zuschüsse beim Kauf, Bau oder der Sanierung von Wohneigentum. Sie fördert die energetische Sanierung in Deutschland.

Förderung für klimafreundliches Bauen:

Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb von Wohngebäuden, die selbst genutzt werden im KfW-Programm 297 oder vermietet werden im KfW-Programm 298.

Folgende Stufen werden gefördert:

  • Klimafreundliches Wohngebäude
    Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude wird erreicht, wenn die Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus sowie die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 erfüllt werden
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
    Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG wird erreicht, wenn die Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus, die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 erfüllt werden und ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des "QNG-PLUS" oder "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PREMIUM" (QNG-PREMIUM) bestätigt
Förderung mit zinsgünstigen KfW-Krediten aus den Programmen 297/298:
  • Bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit für klimafreundliches Wohngebäude 
  • Bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit für klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG

Nähere Informationen finden Sie bei der KfW


Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus

Gefördert wird die Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus im KfW-Programm 261 wie folgt: 

in den Effizienzhausstufen:

  • Effizienzhaus Denkmal oder Denkmal Erneuerbare Energien (EE)
  • Effizienzhaus 85, 85 EE oder 85 NH (Nachhaltigkeit)
  • Effizienzhaus 70, 70 EE oder 70 NH
  • Effizienzhaus 55, 55 EE oder 55 NH
  • Effizienzhaus 40, 40 EE oder 40 NH

Nähere Informationen finden Sie bei der KfW


Seit dem 22.09.2022 gibt es im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine neue Gebäudekategorie: das „Worst Performing Building“ (WPB), das sind Wohn- und Nichtwohngebäude, die hinsichtlich des energetischen Sanierungszustands zu den schlechtesten 25% der Gebäude in Deutschland gehören.  Für ein „Worst Performing Building“ (WPB) wird für folgende Effizienzhaus-Stufen ein zusätzlicher Bonus gewährt:
  • Effizienzhaus 70 EE WPB
  • Effizienzhaus 55 WPB oder 55 EE WPB
  • Effizienzhaus 40 WPB oder 40 EE WP

Darüber hinaus gibt es auch Förderungen für serielles Sanieren, also energetische Gebäudesanierungen, die mit Hilfe modular vorgefertigter Elemente durchgeführt werden. Für die „Serielle Sanierung“ (SerSan) wird für folgende Effizienzhaus-Stufen ein zusätzlicher Bonus eingeführt:

  • Effizienzhaus 55 SerSan, 55 EE SerSan oder 55 NH SerSan
  • Effizienzhaus 40 SerSan, 40 EE SerSan oder 40 NH SerSan

Die Effizienzhaus EE-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme einen Anteil von mindestens 65 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.

Die Förderung mit einem zinsgünstigem KfW-Kredit aus dem Programm 261 ist wie folgt möglich:

  • Bis 150.000 Euro für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus 40 in der Erneuerbaren-Energie-Klasse (EE) und NH-Klasse 
  • Förderung der Baubegleitung:
    • für Ein- und Zweifamilienhäuser: 10.000 Euro pro Vorhaben
    • für Mehrfamilienhäuser: 4.000 Euro pro Wohneinheit, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben
  • Förderung der Nachhaltigkeitszertifizierung:
    • für Ein- und Zweifamilienhäuser: 10.000 Euro pro Vorhaben
    • für Mehrfamilienhäuser: 4.000 Euro pro Wohneinheit, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben

und folgende attraktive Tilgungszuschüsse können gewährt werden:

  • bis zu 37.500 Euro bei Erreichen des Effizienzhausstandards 40 EE oder NH
  • bis zu 15.000 Euro für die Sanierung eines „Worst Performing Building“
  • bis zu 22.500 Euro für die „Serielle Sanierung“
  • bis zu 5.000 Euro für die energetische Fachplanung und Baubegleitung
  • bis zu 5.000 Euro auf die Nachhaltigkeitszertifizierung

Sprechen Sie mit unseren Baufinanzierungs-Experten und -Expertinnen, wie Sie Ihr Immobilienvorhaben am besten finanzieren können.

Bei der Wohn-Riester-Förderung beteiligt sich der Staat bei der Finanzierung Ihrer Wohnträume in Form von Steuererleichterungen und attraktiven Zulagen1.

  • 175 EUR Grundzulage
  • Bis zu 300 EUR Kinderzulage pro Kind
  • 200 EUR einmaliger Berufseinsteigerbonus²

Die Europäische Investitionsbank (EIB) hat mit der Deutschen Bank eine Kooperation geschlossen mit dem Ziel, besonders energieeffiziente Maßnahmen zu fördern.

Die EIB und die Deutsche Bank beteiligen sich bei der Finanzierung Ihrer energieeffizienten Wohnträume. Sie erhalten eine Zinsvergünstigung von insgesamt 0,20% p.a. für die erste Zinsbindung Ihrer Baufinanzierung.  

  • Bedingungen für neu errichtete Wohnimmobilien
    Der Erstbezug muss innerhalb von 18 Monaten nach Fertigstellung erfolgen. Außerdem muss der Ist-Wert des Primär-Energiebedarfs mindestens 10% niedriger sein als der Anforderungswert. Dieser ergibt sich aus den Anforderungen im Gebäude-Energie-Gesetz (§§15 ff. GEG).
    Alternativ können Sie die Bedingung zum Primär-Energiebedarf auch auf diesem Weg erfüllen: Sie binden ein KfW-Förderdarlehen „Klimafreundlicher Neubau“ in Ihre Finanzierung ein (Programme 297, 298,300).
  • Bedingungen für die energetische Modernisierung von Bestandsimmobilien
    Hier werden Sanierungsmaßnahmen gefördert, die zu einer Reduzierung des Primär-Energiebedarfs von mindestens 30% führen.
  • Einzelmaßnahmen
    Über das BHW KlimaDarlehen werden folgende Maßnahmen gefördert:
    • Erneuerung/Sanierung bestehender Heizungsanlagen wie Luft-Wasser-Wärmepumpe, Sole-Wasser-Wärmepumpe, Wasser-Wasser-Wärmepumpe oder Erdwärmepumpe-Geothermie
    • Erwerb und Installation einer Photovoltaikanlage
    • Erwerb und Installation einer Solarthermieanlage


Gerne informieren wir Sie im Detail und unterstützen Sie bei der Beantragung.

Zukünftige Immobilienträume planen

Auch für spätere Immobilienprojekte gibt es schon heute eine gute Lösung: Bausparen. Mit einem Bausparvertrag sichern Sie sich die günstigen Zinsen von heute für Ihre Pläne von morgen und schaffen sich so einen Eigenkapitalpuffer. Finden Sie hier alle Fördermöglichkeiten im Überblick.

Mit der Wohnungsbauprämie belohnt der Staat Sie fürs Bausparen.

  • 10% auf Ihre eigenen Sparzahlungen3
  • Für alle ab 16 Jahre
  • Viele Verwendungsmöglichkeiten: von Alarmanlage übers Eigenheim bis zum Wintergarten

Die Arbeitnehmersparzulage können Sie erhalten, wenn Sie vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber auf einen Bausparvertrag einzahlen.

  • 9 % auf Ihre vom Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen4
  • Keine Einschränkungen in der Verwendung

Erfüllen Sie sich mit der Wohn-Riester-Förderung Ihre Wohnträume mit attraktiven Zulagen und Steuervorteilen1.

        •  175 EUR Grundzulage
          • Bis zu 300 EUR Kinderzulage pro Kind
            • 200 EUR einmaliger Berufseinsteigerbonus²

            Drei Wege zu Ihrem Angebot

            Persönlich:
            Beratung in der Filiale oder am Ort Ihrer Wahl

            Online:
            Beantragen Sie Ihr persönliches Angebot

            Videoberatung:
            Persönlich und ortsunabhängig

            Häufige Fragen zur staatlichen Förderung

            1 Voraussetzung für die staatliche RiesterFörderung ist die Förderberechtigung nach dem Einkommensteuergesetz.
            2 Bei Abschluss eines Riester-Vertrages vor Vollendung des 25. Lebensjahres.
            3 Voraussetzung für die Wohnungsbauprämie: Es gelten bestimmte Einkommensgrenzen, Höchstbeträge sowie gesetzliche Vorgaben zur wohnungswirtschaftlichen Verwendung.
            4 Voraussetzung für die Zulage: Es gelten bestimmte Einkommensgrenzen und Höchstbeträge.

            Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten werden das Video und die Verbindung zu YouTube erst nach einem Klick aktiv. Bereits beim Aktivieren des Videos werden personenbezogene Daten (IP-Adresse) an YouTube bzw. Google gesendet und gegebenenfalls auch dort gespeichert. Wenn Sie den Button "Video aktivieren" anklicken, wird ein Cookie auf Ihrem Computer gesetzt, sodass die Website weiß, dass Sie dem Anzeigen von eingebetteten Videos in Ihrem Browser zugestimmt haben. Weitere Details zu den von Google erhobenen Daten finden Sie unter https://policies.google.com/privacy.