Nach geltendem Recht können sich in Deutschland nur Menschen, also natürliche Personen, nicht aber Unternehmen schuldig machen. Mit diesem Schuldbegriff steht Deutschland im internationalen Vergleich recht isoliert da. Zudem liegt die Ahndung unternehmensbezogener Straftaten nach geltendem Recht im Ermessen der Strafverfolgungsbehörden – bei schweren Straftaten von Führungskräften können diese gegen das Unternehmen ermitteln, müssen es aber nicht. Kleine und mittlere Unternehmen, so ein weiterer Kritikpunkt, sind nach geltendem Recht gegenüber Großkonzernen benachteiligt, weil die maximale Strafhöhe, unabhängig von der Unternehmensgröße, auf 10 Millionen Euro gedeckelt ist. Eine angemessene Reaktion auf Unternehmenskriminalität, so der Vorwurf, sei so nicht möglich.