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Praxisnahe Tipps

Datenschutzplan für die Arztpraxis

In der Arztpraxis werden personenbezogene Daten erfasst, gespeichert und verarbeitet. Daher ist es naheliegend, auf einen sicheren Umgang mit derart sensiblen Informationen zu achten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellte jedoch in einer Evaluation unter Arztpraxen Mitte 2023 fest, dass es noch erhebliche Sicherheitslücken bei IT-Systemen und im Umgang mit Daten wie Speichermedien gab.

Ein interner Datenschutzplan ist daher unerlässlich, um sowohl den gesetzlichen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gerecht zu werden als auch das Vertrauen der Patientinnen und Patienten zu wahren. Als Praxisinhaber sollten Sie ein Konzept entwickeln, das den sicheren Umgang mit Daten regelt. Die DSGVO macht dabei keine konkreten Vorgaben, welche Maßnahmen im Einzelnen dokumentiert sein sollen. 

Letztlich soll im Datenschutzplan festgehalten sein, welche Vorkehrungen Ihre Praxis getroffen hat, um einen Missbrauch von Patientendaten zu verhindern. Das gesamte Team sollte diese Regeln kennen und den Datenschutzplan bei Anfragen auch vorlegen können. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Bereiche und Maßnahmen zu einem solchen Datenschutzplan gehören sowie welche Schritte empfehlenswert sind, um den Datenschutz in Ihrer Arztpraxis zu optimieren.

Zugangskontrolle: Wer darf in die Praxisräume?

Eine effektive Zugangskontrolle sorgt dafür, dass nur befugte Personen Zutritt zu den Praxisräumen erhalten. Hierzu gehören Maßnahmen wie elektronische Schließsysteme, die mittels Zahlencode oder Chipkarte den Zutritt regulieren. Auch Besucherinnen und Besucher, wie etwa Lieferanten, Techniker oder IT-Dienstleister, sollten nur in Begleitung von Praxispersonal Zugang haben. 

Durch eine solche Regelung wird sichergestellt, dass Unbefugte keinen Zugriff auf sensible Patienteninformationen erlangen. Diese physische Sicherheit ist ein essenzieller Bestandteil eines praxisinternen Datenschutzplans und bildet die Grundlage für den Schutz der sensiblen Daten, die innerhalb der Praxis verarbeitet werden.

Zugriffsberechtigung: Wer darf auf Daten zugreifen?

Neben der physischen Zugangskontrolle ist die digitale Zugriffsberechtigung entscheidend. Es sollte klar definiert sein, welche Mitarbeitenden in der Praxis Zugriff auf bestimmte Daten und Ordnerstrukturen haben. Dies lässt sich über Berechtigungen im Praxisverwaltungssystem digital regeln. Dortige Einstellungen ermöglichen etwa der Praxisverwaltung nur den Zugriff auf Abrechnungsdaten, während medizinisches Personal die Einsicht in Gesundheitsdaten erhält. 

Zusätzlich sollten alle digitalen Systeme passwortgeschützt sein und regelmäßig überprüft werden, um Missbrauch vorzubeugen. Ein solcher Mechanismus gewährleistet, dass nur autorisierte Personen mit den sensiblen Informationen arbeiten.

Lediglich bei 4 von 10 Praxen ist die Daten­ver­schlüsselung bereits ein Standard­vor­gehen.

IT-Sicherheitsrichtlinie in Arztpraxen
BSI Umfrage, 05/2023

Diskretion im Praxisalltag: Der menschliche Faktor

Datenschutz endet nicht bei technischen Maßnahmen, sondern betrifft auch den Umgang mit Patientendaten im täglichen Praxisalltag. Selbstredend sollten vertrauliche Arztgespräche nur in geschlossenen Räumen stattfinden. Doch Sicherheitslücken tun sich auch an anderer Stelle auf: 

Bereits bei Auskünften am Telefon muss sich Ihr Team über die Identität der Anrufenden absichern, zum Beispiel durch Zusatzfragen zum Geburtstag, Wohnort oder ähnliche Details. Die Anmeldung in Ihrer Praxis sollte möglichst getrennt zum Wartebereich angeordnet sein, um eine diskrete Kommunikation zu ermöglichen. Ihr Team darf auf ausreichend Privatsphäre und Abstände hinweisen, falls bereits mehrere Personen am Empfang warten. Praxisunterlagen sind für andere nicht einsehbar und Akten werden nach deren Gebrauch unter Verschluss gehalten. Ergänzende Schulungen zum Datenschutz und zur Diskretion fürs Praxisteam können helfen, den richtigen Umgang zu gewährleisten.

Passwortgeschützte Systeme: IT-Sicherheit in der Arztpraxis

Ein weiteres zentrales Element eines Datenschutzplans ist die IT-Sicherheit. Als einfachstes Beispiel dürfen Patientendaten niemals unverschlüsselt online versendet werden – etwa als E-Mail oder Textnachricht. Alle Systeme, die Patientendaten verarbeiten oder speichern, müssen durch sichere Passwörter geschützt sein. Die Passwörter sollten regelmäßig geändert und nicht mehrfach verwendet werden. Es ist zudem empfehlenswert, Zwei-Faktor-Authentifizierung zu aktivieren, um den Schutz vor unbefugtem Zugriff zu erhöhen. 

Darüber hinaus sollten alle Daten verschlüsselt und nur auf sicheren Servern gespeichert werden. Mit diesen Maßnahmen wird gewährleistet, dass Patientendaten auch bei einem Cyber-Angriff oder technischen IT-Problemen geschützt sind.

Regelmäßige Überprüfung des Datenschutzplans

Ein Datenschutzplan sollte in regelmäßigen Abständen überprüft und den aktuellen Anforderungen angepasst werden. Neue gesetzliche Vorgaben oder technische Entwicklungen wie zum Beispiel die freiwillige, elektronische Patientenakte (ePA) können Anpassungen im internen Maßnahmenplan erforderlich machen. 

Daher ist es ratsam, in regelmäßigen Abständen den bestehenden Plan zu evaluieren und eventuelle Lücken oder Schwachstellen zu beheben. Auch Sicherheitslücken, die durch veraltete Software entstehen, müssen erkannt und beseitigt werden. Ein gut durchdachter und kontinuierlich aktualisierter Datenschutzplan ist der beste Schutz vor Datenschutzverletzungen und Bußgeldern.

Der Datenschutz in der Arztpraxis ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Die abgeleiteten Maßnahmen sollten Sie regelmäßig überprüfen und an neue Entwicklungen anpassen. Mit klaren Zugangs- und Zugriffskontrollen, diskretem Umgang im Alltag und passwortgeschützten IT-Systemen schaffen Sie eine gesetzeskonforme Umgebung sowie eine Vertrauensbasis gegenüber Patientinnen und Patienten.

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