Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) wollen eine flächendeckende medizinische Versorgung sicherstellen. Deshalb fördern die Institutionen gezielt die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten in unterversorgten Regionen, die über den Sicherstellungsatlas einsehbar sind. In ausgewählten Planungsbereichen können Sie neben den Fördermaßnahmen auch sogenannte Sicherstellungszuschläge erhalten.
Die Fördermöglichkeiten unterscheiden sich je nach Region und sind dabei an Voraussetzungen geknüpft. Je nach Programm müssen sich Antragstellerinnen und Antragsteller zum Beispiel verpflichten, für fünf oder zehn Jahre als Hausarzt im festgelegten Umfang in dem Fördergebiet tätig zu sein. Eine allgemeine Voraussetzung für KV-Förderungen ist, dass Sie Ihr Vorhaben noch nicht begonnen haben.
Im Gegensatz zu den direkt bei den KV beantragten Förderungen sind auch Unterstützungen über bundesweite oder regional tätige Förderbanken denkbar. Wir stellen Ihnen nachfolgend solche Programme vor.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bietet mit der Förderdatenbank eine umfassende Übersicht über Fördermittel und Beratungsangebote des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Selbstständige Ärztinnen und Ärzte können sich zum Beispiel bei der Digitalisierung der Praxis finanziell unterstützen lassen: Unter anderem sind Förderungen für Hard- oder Software erhältlich, die zur Verbesserung der Telematikinfrastruktur und Datensicherheit im medizinischen Bereich dienen sollen. Neben finanziellen Zuschüssen fördert das BMWK zudem Beratungskosten im Zuge einer Praxisgründung oder Praxisübernahme.
Für die Bereitstellung, Durchführung und Finanzierung der Fördermittel ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verantwortlich. Wir stellen Ihnen diese Bank des Bundes näher vor.
Rund 2.500 vielfältige Förderprogramme stehen in Deutschland zur Verfügung.
Förderdatenbank Bund, Länder und EU. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist als Förderbank des Bundes für zahlreiche Programme bekannt. Lange Laufzeiten und tilgungsfreie Anlaufjahre machen KfW-Kredite attraktiv.
Sie bietet unter anderem den "ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077)” mit bis zu 500.000 Euro Kreditsumme an für die Gründung oder für Nachfolgerinnen und -nachfolger einer Praxis. Bei Vorhaben in der von der KfW gelisteten Regionalfördergebieten ist ein besonders günstiger Zinssatz möglich. Für größere Praxisgründungen bzw. -übernahmen oder bei mehr als fünf Jahren Geschäftstätigkeit ist der “ERP-Gründerkredit – KMU (Nr. 365)” interessant, der sowohl Investitionen als auch laufende Kosten abdeckt.
Die Beantragung dieser Förderprogramme erfolgt durch Ihre Hausbank – etwa die Deutsche Bank. Neben der bundesweit tätigen KfW bieten auch die Förderbanken der Länder ergänzende häufig zusätzlich zinsvergünstigte Fördermöglichkeiten an.
Die Förderprogramme der regionalen Landesförderbanken sind auf die wirtschaftliche Situation und den spezifischen Bedarf der jeweiligen Region abgestimmt. Beispielsweise werden in Thüringen sowohl Zahn-, Haus- und Fachärzte als auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ ) mit Programmen gefördert. In Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen richten sich die Landesförderungen an Hausärztinnen und Hausärzte. In Baden-Württemberg und Bayern können Ärzte bei einer Gründung oder Praxisübernahme im ländlichen Raum spezielle Zuschüsse (“Landarztprämie”) erhalten.
Zu den konkreten Förderprogramme der Landesförderbanken und deren Bestimmungen beraten Sie die Expertinnen und Experten der Deutsche Bank gerne.
Nachträgliche Förderungen sind nicht vorgesehen. Vor Beginn Ihres geplanten Vorhabens müssen Sie daher die Förderung durch eine Landesförderbank bei Ihrer Hausbank beantragen, die wiederum als Schnittstelle zur Kreditprüfung wie -haftung fungiert.
Wichtig ist ein Gespräch mit Ihrer Bank, bevor Verträge unterschrieben werden – unter Umständen ist ein sogenannter Beihilfenantrag erforderlich. Es bietet sich an, auch die Möglichkeiten einer Finanzierung direkt durch Ihre Hausbank zu besprechen – die Deutsche Bank bietet spezielle Angebote für Heilberufe.
Die Deutsche Bank richtet sich mit der medFinanzierung an Ärzte, Zahnärzte und Apotheker und berücksichtigt deren spezifischen Bedarf in puncto Gründung, Modernisierung und Übernahme. Ob für kurz-, mittel- oder langfristige Vorhaben: Lassen Sie sich von unseren db HealthCare Betreuern eingehend zu den Möglichkeiten beraten. Gemeinsam entwickeln wir ein passendes Gesamtfinanzierungskonzept, das sich unter Umständen auch mit zuvor genannten Förderprogrammen auf Landes- und Bundesebene kombinieren lässt.
Die Finanzierung einer Praxisübernahme oder Neugründung erfordert sorgfältige Planung. Mit den aktuellen Förderprogrammen können finanzielle Belastungen reduziert werden. Nutzen Sie die vorhandenen Chancen bestmöglich und informieren Sie sich jetzt über passende Fördermöglichkeiten bei Ihrer db HealthCare-Beratung!